Mönchengladbach Lärmschutz: Bürger erhalten Geld zurück

Mönchengladbach · Aus dem geplanten Erdwall für 90 000 Euro wurde ein Erdhügel mit Betonmauer für eine Million Euro. Die Anwohner in Mönchengladbach-Hardt klagten gegen die Beiträge. Zwei Kläger gingen bis vor das Oberverwaltungsgericht Münster. Offenbar mit Erfolg.

Das Urteil liegt derzeit noch nicht schriftlich vor. Aber in Hardt sollen schon die Sektkorken geknallt haben. Denn das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem Erörterungstermin sehr deutlich die Auffassung erkennen lassen, dass die Anlieger der Lärmschutzanlage in Hardt-Tomp nicht beitragspflichtig sind, zwei Kläger von ursprünglich mehr als 70 waren konsequent in die Berufung gegangen — und werden jetzt mit großer Sicherheit aus ihrer Beitragspflicht, die jeweils bei 50 000 Euro lag, entlassen. "Bis zum 4. November haben die beiden Kläger und die Stadt als Beklagte die Möglichkeit, mit schriftlichen Stellungnahmen zu reagieren", sagte gestern Dr. Kay-Uwe Rhein, Leiter des städtischen Rechtsamts. Anschließend wird das Gericht ohne weitere mündliche Anhörung sein Urteil fällen.

Die Geschichte hat vor mehr als 20 Jahren angefangen. Schon zu Beginn der 90er Jahre hatte die Stadt die Absicht, zwischen dem Neubaugebiet Tomp — das liegt zwischen der Tomper Straße im Süden und der Nikolausstraße — und der Autobahn 52 einen 750 Meter langen Lärmschutzwall zu errichten. 90 000 Euro sollte die Mutterbodenaufschüttung damals kosten. Dann schoss die Bausumme um mehr als das Zehnfache in die Höhe — auf fast eine Million Euro. Erich Oberem, langjähriger Chef der FWG, war es, der sich unermüdlich viele Jahre lang für die Bewohner in Hardt einsetzte, weil er sicher war, dass die Stadt selbst die enorme Kostenexplosion verschuldet hatte.

Der Bebauungsplan hatte für die Errichtung des sechs Meter hohen Walls eine Fläche von zwölf Metern Breite und 750 Metern Länge zugrunde gelegt. "Das war in der Tiefe der Fläche viel zu wenig", sagte Erich Oberem damals. Sagt er auch heute: "Für einen sechs Meter hohen Wall hätte die Grundfläche 24 Meter betragen müssen." Weil aber nicht ausreichend Platz vorhanden war, entschloss sich die Stadt, einen sechs Meter hohen Wall zu errichten und darauf eine sechs Meter hohe Betonmauer zu bauen. "Das hat die Kosten derart in die Höhe schnellen lassen", sagt Erich Oberem. Für ihn sei die ganzen Jahre über klar gewesen, dass die Anlieger zu Unrecht an den Erschließungskosten beteiligt worden wären. "Dieses Desaster hätte die Stadt sich ersparen können", sagt Erich Oberem. "Der Fehler war, dass die Fläche einfach falsch berechnet war. Das war's." Er geht davon aus, dass die Stadt die komplette Summe, die die Anwohner bereits gezahlt haben, zurückerstatten muss.

Davon würden nach seiner Meinung neben den beiden Klägern, die jetzt bis nach Münster gegangen sind, weitere Betroffene profitieren. Es hat Anwohner gegeben, die nach einiger Zeit aufgaben. Andere hatten mit der Stadt vereinbart, nicht in eventuelle Berufungsverfahren zu gehen. "Da wurde ausgemacht, dass das Urteil in Münster abgewartet und darauf reagiert wird", sagt auch Kay-Uwe Rhein. Demnach ist es möglich, dass sie eine Rückzahlung erwarten können. "Wir reden von einem fünfstelligen Betrag", sagt der Jurist. Insgesamt seien damals Beiträge in Höhe von 812 000 Euro erhoben worden. "Das sind 90 Prozent der Bausumme."

1994 hatte die Stadt den Bebauungsplan für den Bereich Tomp verabschiedet. 2007 erklärte das Verwaltungsgericht Düsseldorf diesen für unwirksam, ließ aber das Prinzip der Abwägung gelten. Das aber hat dem Senat in Münster jetzt nicht gereicht. "Das ist ein Standpunkt, den ich nicht teile", sagt Rhein. Das Verfahren sei ja auch noch nicht zu Ende.

Erich Oberem ist sicher, dass im Sinne der Bürger Recht gesprochen wird. "Die Stadt hat zunächst falsch bemessen, dann schossen die Baukosten in die Höhe, und an denen sollten die Anwohner beteiligt werden", sagt er. "Das habe ich immer als ungerecht empfunden. Und ich freue mich, dass die Hardter jetzt einmal durchatmen können."

(RP)
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