Kurioser Prozess in Mönchengladbach Taxiräuber erhält gewünschte Strafe – und muss ins Gefängnis

Mönchengladbach · Vor dem Landgericht Mönchengladbach ist am Donnerstag ein ungewöhnliches Urteil gesprochen worden: Ein Taxiräuber wollte unbedingt ins Gefängnis – und bekam seinen Wunsch erfüllt. Zwei Jahre muss er nun in Haft.

 Das Landgericht in Mönchengladbach (Archivfoto).

Das Landgericht in Mönchengladbach (Archivfoto).

Foto: dpa/Marius Becker

Kein Geld, keine Arbeit, keine Wohnung: Ein 52-Jähriger wollte einfach nur ins Gefängnis. Das machte er am Donnerstag vor dem Landgericht Mönchengladbach deutlich. Er wollte nicht mehr unter der Brücke schlafen und im Gefängnis eine Fortbildung machen. Dieses Ziel hat er nun erreicht: Die Richter verurteilten ihn in einer ungewöhnlichen Verhandlung wegen schweren Raubes zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung.

„Wir haben auf die mögliche Bewährung verzichtet. Es besteht ja die Gefahr, dass Sie weitere Straftaten begehen, um wieder ins Gefängnis zu kommen“, stellte der Vorsitzende Richter fest.

Der Angeklagte war im April am Düsseldorfer Hauptbahnhof in ein Taxi gestiegen, bedrohte den Fahrer mit einer Schreckschusspistole, raubte ihn aus und zwang ihn auszusteigen. Später stellte er sich der Polizei und gestand den Raub.

Jahrelang hatte er nach eigener Schilderung auf Teneriffa und Mallorca sowie in Ägypten als Tauchlehrer gearbeitet und war mit seiner Lebensgefährtin Ende 2018 nach Deutschland zurückgekehrt. Erst verließ ihn seine Partnerin, dann wurde eine Jobzusage zurückgezogen und am Ende verlor er auch noch seine Wohnung.

Bei dem Taxifahrer entschuldigte sich der Mann im Gerichtssaal und wollte dem Familienvater 50 Euro Entschädigung für die damals geraubten rund 100 Euro geben. Der Fahrer akzeptierte die Entschuldigung, lehnte das Geld aber mit der Begründung ab: „Der soll das als Taschengeld im Gefängnis nutzen.“

(kess/dpa)
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