Mönchengladbach Kranker Täter darf keinen Kontakt zur Mutter haben

Mönchengladbach · Auch auf die Urteilsverkündung vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts reagierte der Angeklagte (38 Jahre) ohne erkennbare Gefühlsregung, obwohl das Urteil dem psychisch kranken Mann durchaus Chancen bietet.

Nachdem der Grevenbroicher sich jahrelang immer wieder mit seiner Familie und Polizeibeamten angelegt hatte, wurde der 38-Jährige nun wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz in zwei Fällen zu insgesamt einem Jahr und sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung des Angeklagten, der laut Gutachten an einer psychotischen Erkrankung mit manischer Variante und wahnhafter Störung leidet, in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Zwei Fälle, bei denen der psychisch kranke Täter seinen Schwager mit einem Kantholz bedrängt und seiner Tante gedroht hatte, sie vor der Tür zu erschießen, endeten mit Freispruch. Für diese beiden Taten hatte der Gutachter den Angeklagten für schuldunfähig erklärt.

Nachdem sich dessen Lebensgefährtin von dem 38-Jährigen getrennt hatte, war der Mann regelmäßig mit Drohungen und Gewaltausbrüchen vor allem in der Familie aufgefallen. Als er versprach, sich einer Therapie zu unterziehen und Medikamente einzunehmen, hatte die Staatsanwältin eine Bewährungsstrafe gefordert. Am Ende hat sich das Gericht diesem Antrag angeschlossen und sowohl die Haftstrafe als auch den Unterbringungsbeschluss zur Bewährung ausgesetzt.

Allerdings muss der Angeklagte fortan beträchtliche Bewährungsauflagen erfüllen. Der psychisch kranke Grevenbroicher muss sich umgehend in ein Krankenhaus begeben und sich dort medikamentös einstellen lassen. Diese Medikamenteneinnahme muss er zweimal monatlich überprüfen lassen. Das machte der Kammervorsitzende Helmut Hinz gestern in der Urteilsbegründung eindringlich klar. Außerdem bekommt der Angeklagte einen Bewährungshelfer, der ihn in den nächsten fünf Jahren regelmäßig betreut. Das Gericht stellt den Grevenbroicher unter Führungsaufsicht. An das Opfer des Angriffs mit dem Kantholz muss der Angeklagte zudem 1250 Euro Schmerzensgeld zahlen. Außerdem darf er weder zu seiner Mutter noch zu seinen Schwestern Kontakt aufnehmen.

(RP)
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