Mönchengladbach Krankenkasse und Naturheilkunde

Viele Mediziner und auch gesetzliche Krankenkassen (GKV) sehen in der Anwendung natürlicher Heilverfahren keinen Widerspruch zur Schulmedizin. Daher gehören etliche Methoden zum Leistungskatalog der GKV, so Bernd Faber von der AOK Rheinland/Hamburg. Wichtig: Die Verordnung pflanzlicher und homöopathischer Arzneimittel muss durch Vertragsärzte erfolgen, nicht durch Heilpraktiker.

Zu den von der AOK durch (teilweise) Kostenübernahme unterstützten Heilverfahren zählen unter anderem Akupunktur, alternative Massagetechniken, Wärme- und Kältetherapien sowie die auf pflanzliche Wirkstoffe ausgerichtete Phytotherapie. Weitere Verfahren, bei denen die GKV sich auch finanziell engagiert, sind etwa die Atemtherapie, Autogenes Training, Chirotherapie, Homöopathie oder die Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie.

Zur Akupunktur erklärt Bernd Faber: "Die AOK hatte ein Modellvorhaben gestartet, um die Wirksamkeit der Akupunktur in breit angelegten Studien zu untersuchen. Die Ergebnisse dieser Studien belegten, dass die Akupunktur bei chronischen Rücken- und Knieschmerzen bei vielen Patienten besser wirkt als bisher übliche Therapieformen wie Arznei oder Krankengymnastik."

(ri)
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