Mönchengladbach Krankenhaus-Skandal: Kritik an Ermittlern

Mönchengladbach · Die Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft ermittelt in einem der wohl größten Krankenhaus-Skandale der deutschen Geschichte – und ist nun selbst in die Kritik geraten. 15 Patienten sollen in der Wegberger St.-Antonius-Klinik gestorben sein, weil sie grundlegend falsch behandelt wurden.

 Kranke sollten ihre Sorgen vor einer Operation nicht verschweigen.

Kranke sollten ihre Sorgen vor einer Operation nicht verschweigen.

Foto: ddp, ddp

Die Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft ermittelt in einem der wohl größten Krankenhaus-Skandale der deutschen Geschichte — und ist nun selbst in die Kritik geraten. 15 Patienten sollen in der Wegberger St.-Antonius-Klinik gestorben sein, weil sie grundlegend falsch behandelt wurden.

Anfang 2006 kaufte Dr. Arnold Pier der Stadt Wegberg die Klinik ab. Für das 93-Betten-Haus zahlte er 26 000 Euro. Rasch häuften sich die Todesfälle. Die Ermittler ließen die Krankenhaus-Akten und die Stellungnahmen des Chefarztes von einem Gutachter untersuchen. Die Folge: Der sofortige Verlust der ärztlichen Zulassung für Dr. Pier. Er soll in offene Wunden Zitronensaft gespritzt haben. Er stellte, so das Gutachten, falsche Krebsdiagnosen, versorgte Patienten nicht mit notwendigen Medikamenten.

Mehr als 50 Zeugen wurden vernommen. "Wir ermitteln inzwischen in 25 Fällen", berichtete Oberstaatsanwalt Gathen gestern. Exhumierungen hatte die Staatsanwaltschaft erwogen, den Plan aber nach Rücksprache mit Rechtsmedizinern verworfen. Zwei Staatsanwälte hat der Leiter der Behörde, Heinrich Franzen, auf den Fall angesetzt. Die Ermittler hoffen, im Herbst Anklage erheben zu können.

Derweil ist die Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft selbst in den Blickpunkt der Kritik geraten. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Reiner Priggen, will in einer kleinen Anfrage von der Landesregierung wissen, ob die Staatsanwaltschaft "die Ermittlung ungeklärter Todesfälle in Wegberg behindert".

Hintergrund der Anfrage: Dr. Pier bekam Einsicht in die rund 900 Seiten Ermittlungsakten — und soll prompt eine Kritikerin entlassen haben. Zu der Anfrage im Landtag wollen sich Franzen und Gathen nicht äußern, da es sich um ein schwebendes Verfahren handelt. Dass ein Angeklagter Einsicht in die Akten nehmen dürfe, sei Bestandteil der Strafprozessordnung, sagt Gathen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort