Horrende Rechnungen Kostenfalle Kreuzfahrt mit Handy

Mönchengladbach · Kunden, die Rechnungen von über 1000 Euro erhielten, holen sich Rat in der Verbraucherzentrale.

 Sebastian Dreyer von der Verbraucherzentrale

Sebastian Dreyer von der Verbraucherzentrale

Foto: Knappe,Joerg (jkn)/Knappe, Jörg (knap)

Da war die Urlaubsstimmung schnell dahin. Denn die Handyrechnung nach der Kreuzfahrt hatte es in sich. „Das von Bord verschickte Foto mit einer Größe von knapp drei Megabyte kostete plötzlich so viel wie eine durchschnittliche Hotelübernachtung“, sagt Sebastian Dreyer, Leiter der Verbraucherzentrale Mönchengladbach. 75 Euro habe der Mobilfunkkunde für das Urlaubsbild zahlen müssen. Und das ist nur ein Fall, den die Mönchengladbacher Verbraucherschützer derzeit bearbeiten. Viele meldeten sich nach Schiffsreisen, weil sie plötzlich horrend hohe Handyrechnungen bekamen. Kosten von 1000 Euro und mehr seien keine Seltenheit, sagt Dreyer. Und: „Bei der uns vorgelegten Preisliste für Fähren und Schiffe zahlen Kunden zum Beispiel pro 100 KB Datenvolumen einen Preis von 2,50 Euro. Diese Preise grenzen an Wucher, sind aber rechtmäßig zulässig.“

Der Grund: Die EU-Roaming-Verordnung gilt nicht auf Schiffen und in Flugzeugen. Dort herrscht grundsätzlich Preisfreiheit. Eine Verbindung in die weltweiten Telefon- und Datennetze stellen die Schiffe per Satellit her. Dazu haben die Reedereien Verträge mit den Betreibern der Satellitennetze abgeschlossen. Minuten-, SMS- und Megabytepreise variieren. „Der sonst weltweite Kostenairbag von 59,50 Euro gilt meistens nicht“, sagt Dreyer. Darauf müsse der Anbieter aber hingewiesen werden, zum Beispiel per SMS. Das würde aber viele Urlauber übersehen oder nicht beachten.

Die Verbraucherzentrale rät deshalb dringend, sich beim einem Auslands- oder Schiffsaufenthalt über die vor Ort einschlägigen Tarife zu informieren und besonders genau auf eingehende SMS zu achten. In Flugzeugen sollte man den Flugmodus aktivieren oder die SIM-Karte gleich zu Hause lassen und am Urlaubsort eine günstige Prepaid-Karte kaufen. Sebastian Dreyer: „Das verhindert auch, dass sich das Handy vielleicht ungewollt in irgendwelche Netze einbucht.“ Selbst bei einem Landgang könne sich das Smartphone in Nähe zum Hafen in das Bordnetz des Schiffs einwählen, so dass Verbindungen über den teuren Satelliten laufen.

Auch wenn die horrenden Preise häufig zulässig sind, lohne sich in vielen Fällen dennoch eine Rechtsberatung bei der Verbraucherberatung, sagt Dreyer. „Nicht immer machen die Mobilfunkanbieter alles richtig und manchmal sind auch Kulanzlösungen möglich.“ Der Leiter der Mönchengladbacher Verbraucherzentrale verweist auf einen Fall im Vorjahr: „Da haben wir erfolgreich eine Forderung von 18.000 Euro Roaming-Gebühren abgewehrt.“

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