Mönchengladbach Kommunalwahl ohne "Die Bürgerlichen"

Mönchengladbach · Wenige Stunden vor Ablauf der Frist wollte der Spitzenkandidat der Partei "Die Bürgerlichen" die Unterlagen einreichen. Das städtische Wahlamt erkannte Formfehler. Jetzt ist ein Streit entbrannt, der vor das Verwaltungsgericht geht.

Die Kommunalwahl in Mönchengladbach wird vermutlich schon vor dem Wahltermin am 25. Mai das Verwaltungsgericht beschäftigen. Der Spitzenkandidat der Partei "Die Bürgerlichen", Wilfried Schultz, kündigte gestern juristische Schritte an, nachdem ihm, wie er sagt, wenige Stunden vor Ablauf der Frist am Montag die Annahme der Wahlvorschläge durch das städtische Wahlamt verweigert wurde.

Der städtische Wahlleiter, Stadtdirektor Bernd Kuckels, weist diese Vorwürfe auf Anfrage zurück: "Ich kann keinen Fehler des Wahlamtes erkennen. Herr Schultz hat das Wahlamt verlassen, ohne Unterlagen oder einen Wahlvorschlag abzugeben. Eine Verweigerung der Annahme der Unterlagen erfolgte durch das Wahlamt nicht." Das bedeutet: Es bleibt bei zehn Oberbürgermeister-Kandidaten und 14 Parteien und Gruppen, die am 25. Mai ins Rennen gehen. Sollte das Verwaltungsgericht, wenn es angerufen wird, nicht anders entscheiden, ist die Partei "Die Bürgerlichen" raus. Am Freitag entscheidet der Wahlausschuss des Rates über die Zulässigkeit der Wahlvorschläge.

Dass "Die Bürgerlichen" vermutlich nicht dabei sind, überrascht. Der Jurist Wilfried Schultz hat sich in seinem Einsatz gegen die Salafisten und deren geplante Islamschule in Eicken einen Namen in der Stadt gemacht. Er ist auch bereits als Landtagskandidat angetreten. Wie er selbst sagt, sei er am Montag gegen 13.15 Uhr im städtischen Wahlamt mit allen Unterlagen erschienen. Schultz: "Wir hatten uns alle 17 Formulare per E-Mail von der Stadt schicken lassen und haben sie selbst ausgefüllt. Die Unterstützungsunterschriften für meine OB-Kandidatur hatte ich schnell zusammen. Wir haben auch fast 30 Wahlbezirke mit eigenen Kandidaten besetzen können und hatten für sie die erforderlichen Unterstützungsunterschriften. Daran habe ich bis zum frühen Montagmorgen gearbeitet."

Formale Fehler bei den Bürgerlichen

Als er mittags beim Wahlamt erschienen sei, habe ihm niemand die Tür geöffnet. Er habe sich durchgefragt und sei dann doch noch beim Leiter des Wahlamtes vorstellig geworden. Dieser habe die Annahme der Unterlagen verweigert. Schultz: "Er sagt nur immer wieder: ,Ich spreche nicht mit Ihnen!' und ,Gehen Sie!' Ich fühlte mich rausgeschmissen und habe die Unterlagen wieder mitgenommen." Erst gestern morgen hat er Wahlleiter Kuckels per Mail eine Frist gesetzt.

Offenbar haben "Die Bürgerlichen" formale Fehler gemacht. Denn Unterstützungsunterschriften müssen auf amtlichen Formblättern und mit Namen des Wahlleiters und mit Dienstsiegel versehen sein. Dies sei, so Kuckels, im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung mitgeteilt worden. Darin habe man dringend empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig einzureichen, damit etwaige Mängel rechtzeitig behoben werden können. Die Landeswahlleitung habe der Stadt bestätigt, dass sie in dieser Hinsicht richtig gehandelt habe.

Kuckels wundert sich, warum Schultz die Unterlagen mitgenommen hat. "Hätte er sie dagelassen, wären sie fristgerecht eingereicht gewesen. Dann hätte der Wahlausschuss über die Zulässigkeit entschieden. Herr Schultz hätte mich auch persönlich aufsuchen können. Es war Zeit genug", sagt Kuckels. Dass der Leiter des Wahlamtes richtig gehandelt hat, daran hat er keinen Zweifel: "Wir haben Zeugen."

(RP)
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