Mönchengladbach Klebeband für zwei Euro geklaut: Mann muss drei Monate in Haft

Mönchengladbach · Sichtlich nervös lief der Angeklagte bereits eine Viertelstunde vor seinem Prozesstermin auf dem Gerichtsflur auf und ab. Dann wurde der Mönchengladbacher (50) aufgerufen. "Wir kennen uns ja schon lange", begrüßte ihn der Richter.

Wie üblich begann die Verhandlung vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht mit dem Verlesen der Anklage. Dabei wurde bekannt, dass der 50-Jährige wieder einmal als Ladendieb aufgefallen war. So war der Vater von zwei Kindern am Vormittag des 21. September an der Hindenburgstraße in einem Supermarkt beobachtet worden, als er ein Klebeband im Wert von zwei Euro aus der Verpackung riss und in seinem Rucksack verstaute. Aber der Dieb kam nicht weit. Er wurde schließlich geschnappt.

Vor dem Prozess hatte der Angeklagte dem Richter einen Brief geschrieben. Darin hatte der gerichtsbekannte Mann alles zugegeben und, wenn möglich, um eine Geldstrafe gebeten. Er strebe eine Drogentherapie an.

"Für den 2. September hatte ich doch bereits eine Kostenzusage für eine stationäre Therapie. Aber die konnte ich dann nicht antreten, weil kurz zuvor meine Mutter gestorben war", hatte sich der 50-Jährige in dem Schreiben dem Richter anvertraut. Nun sei er erneut um die notwendige Kostenzusage bemüht, beteuerte der Angeklagte. Das würde allerdings wieder ein paar Monate dauern. Dass in diesem Fall, trotz der geringwertigen Beute, weder eine Geldstrafe noch eine Freiheitsstrafe mit Bewährung in Frage kommen könnten, machten Gericht und Staatsanwalt dem Angeklagten unmissverständlich klar. Denn die Vorstrafenliste des drogensüchtigen Ladendiebes war mit sage und schreibe 38 Eintragungen gefüllt.

Am Ende forderte der Staatsanwalt für den Junkie eine Haftstrafe von drei Monaten. Das Gericht schloss sich dem Antrag an. Der Ladendieb muss für drei Monate ins Gefängnis. In der Urteilsbegründung riet ihm der Richter, sich vor dem Strafantritt noch einemal intensiv um die Therapie zu bemühen.

(RP)
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