Corona-Krise in Mönchengladbach Notbetreuung: Klarheit für Alleinerziehende

Mönchengladbach · Die Stadt Mönchengladbach hat am Wochenende auf den Erlass der Landesregierung von Freitagabend reagiert. Ab sofort können die Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden in Kitas notbetreut werden.

 Klarheit geschaffen: Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden können ab jetzt in die Notbetreuung.

Klarheit geschaffen: Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden können ab jetzt in die Notbetreuung.

Foto: dpa-tmn/Monika Skolimowska

Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden können ab Montag, 27. April, die Notbetreuung in Kitas und Schulen in Anspruch nehmen. Das teilte die Stadt Mönchengladbach am Sonntag mit. Die vom Land NRW angekündigte Überarbeitung der Corona-Betreuungsverordnung ist den Kommunen am Wochenende übermittelt worden. Darin wird die Notbetreuung um Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden sowie um Kinder von Alleinerziehenden, die sich in einer Abschlussprüfung befinden, mit Wirkung zum 27. April erweitert. Voraussetzung ist in dem Fall eine Eigenerklärung der alleinerziehenden Person, dass eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts organisiert werden kann.

Trotz der sehr knappen Zeit, die seit der Veröffentlichung der geänderten Rechtslage am späten Freitagabend blieb, haben der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, die Träger der Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegestellen die notwendigen Vorbereitungen getroffen, um dieses Betreuungsangebot unmittelbar zur Verfügung zu stellen, heißt es in einer Erklärung der Stadt Mönchengladbach. „Es ist zudem in vielen Einzelfällen gelungen, die betroffenen Alleinerziehenden auch am Wochenende persönlich über die Neuregelungen zu informieren“, berichtet Klaus Röttgen, Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie.

Die Stadt empfiehlt den betroffenen Elternteilen, die noch nicht erreicht werden konnten, dass diese sich am Montagmorgen mit ihrer Einrichtung unmittelbar telefonisch oder per Mail in Verbindung setzen. Wenn dies nicht gelingt, vermittelt die Hotline-Kindertagesbetreuung der Stadt Mönchengladbach unter Telefon 02161 253408 den Kontakt.

Die Neuregelung betrifft mehr als 380 Kinder in den Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen in Mönchengladbach. Sie gilt auch für Schulen. Berufstätige Alleinerziehende, deren Kinder eine Schule besuchen und eine Notbetreuung wünschen, sollten sich mit ihrer Schule in Verbindung setzen.

(RP)
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