Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf
EILMELDUNG
Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf

Mönchengladbach Kindesentzug? Vater zeigt Stadtmitarbeiter an

Mönchengladbach · Seit Wochen hat ein Vater nichts von seinem Sohn gehört. Seine Ex-Frau reiste mit dem Jungen nach Norwegen und kam nicht zurück. Ein städtischer Mitarbeiter soll darin verwickelt sein.

Die Top-Vier der Vornamen 2012 in Mönchengladbach
Infos

Die Top-Vier der Vornamen 2012 in Mönchengladbach

Infos
Foto: dpa, Fotostudio Sessner, Dachau

Am 6. Januar sollte Martin B.* seinen Sohn vom Flughafen abholen. Doch er wartete vergeblich. Till* kam nicht. Bis heute hat er nichts von seinem Sohn gehört. Seine eigene Mutter hat ihn nach Norwegen entführt. Das sagt auf jeden Fall Martin B. Nach der Trennung hatte seine Frau des öfteren davon gesprochen, wieder in ihre Heimat nach Norwegen ziehen zu wollen. Den gemeinsamen achtjährigen Sohn wollte sie mitnehmen. Doch schon bei den Sorgerechtsverhandlungen habe die Richterin gesagt, dass sie es nicht für sinnvoll halte, den Jungen aus seinem gewohnten Umfeld zu ziehen, sagt Martin B., der mit der Frau auch noch ein älteres Kind hat.

Jetzt ist Till nicht mehr da, weg vom Vater, weg von seinen Spielkameraden, weg von den Großeltern. Martin B. gibt auch dem Jugendamt eine Mitschuld. Denn dort habe man gewusst, da ss seine Ex-Frau mit dem Jungen nach Norwegen auswandern wollte. Erst viel später habe er erfahren, dass am 5. Dezember ein Gespräch mit einer Jugendamtsmitarbeiterin stattgefunden hatte, in dem die Ausreise zur Sprache kam. "Meine Ex-Frau und ich haben das gemeinsame Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Es wäre die Pflicht der Jugendamtsmitarbeiterin gewesen, mich zu informieren", sagt Martin B. Und das sagt auch sein Anwalt.

Doch Martin B. glaubte nach eigener Aussage, dass nur seine Ex nach Norwegen ziehe. Den Jungen, so habe sie ihm gesagt, wolle sie nur über Weihnachten und Neujahr mitnehmen. Till komme am 6. Januar zurück, soll sie versichert haben. Und auch der neue Lebensgefährte habe ihm in die Hand versprochen: "Ich bringe den Jungen am 6. Januar zurück." Er soll ein Mitarbeiter des Schulamtes sein.

Und dieser Schulamtsmitarbeiter habe von den Auswanderungsplänen mit Till gewusst, sogar den Umzugswagen mit begleitet, sagt Martin B. Offiziell hingegen habe das Schulamt nichts davon gewusst, dass Till seine Mönchengladbacher Grundschule verlässt. "Die Leiterin von Tills Grundschule rief mich irgendwann an und fragte ganz besorgt, wieso mein Sohn nicht mehr zur Schule kommt." Der Achtjährige sei von seiner Mutter zwar beim Einwohnermeldeamt und vom Fußballverein abgemeldet worden, nicht aber von der Schule. "Wenn das geschehen wäre, hätte mir die Schulleiterin bestimmt sofort Bescheid gesagt", sagt B. Er glaubt folglich an einen perfiden Plan.

Der städtische Fachbereich Kinder, Jugend und Familie stellt die Sachlage in einer schriftlichen Stellungnahme wie folgt dar: "In der Familiensache B. war der Wunsch der Kindesmutter, gemeinsam mit ihren Kindern zu einem nicht näher definierten Zeitpunkt in ihr Heimatland zurückkehren zu wollen, allen Beteiligten bekannt. In den diesbezüglichen Kontakten wurde — wie in solchen Fällen üblich — deutlich gemacht, dass eine derartige Entscheidung einer Abstimmung beider sorgeberechtigter Elternteile bedarf. Wenn diese keine Einigung miteinander erreichen, ist das Familiengericht von einem oder beiden Sorgeberechtigten anzurufen, um eine Entscheidung herbeizuführen. Dazu ist in diesem Fall geraten worden."

Martin B. weiß nach eigener Aussage nicht, wo sein Sohn sich zurzeit aufhält, weiß nicht, ob es diesem gutgeht, ob er zur Schule geht, ob er Heimweh hat. Seine Frau habe zwar ein Haus in Norwegen, aber dort seien sie nicht. Martin B. war nach dem 6. Januar nach Norwegen gefahren, um seinen Sohn zu suchen. Vergeblich. Mittlerweile hat er Strafanzeige erstattet, gegen seine Ex-Frau wegen Kindesentführung und gegen den Schulamtsmitarbeiter wegen Beihilfe. Er hat gestern gegen die Jugendamtsmitarbeiterin Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt, außerdem eine Fachaufsichtsbeschwerde. Um seinen Sohn zurückzubekommen, stellte er einen Antrag beim Generalbundesanwalt auf Auslieferung seines Sohnes: "Ich will mein Kind wiederhaben."

Der 48-Jährige ist sich sicher: Hätte die Jugendamtsmitarbeiterin über die Auswanderungspläne seiner Frau mit dem Sohn berichtet, wäre Till noch in Deutschland. "Ich hätte notfalls eine einstweilige Verfügung erwirkt, damit meine Ex-Frau den Jungen nicht mitnimmt", sagt der Vater, der die Stadt zudem auf Schadenersatz verklagte. Doch Geld spielt erst mal eine zweitrangige Rolle. Der 48-Jährige stellt sich immer wieder eine Frage: "Kommt der Junge zurück?" *Namen geändert

(RP/rl/top)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort