Mönchengladbach Kinderschänder kommt in Sicherungsverwahrung

Mönchengladbach · Die Zweite Jugendkammer des Mönchengladbacher Landgerichts hat gestern erneut für einen 61-jährigen Sexualstraftäter Sicherungsverwahrung angeordnet. Bereits am 8. Oktober 2009 hatte das Landgericht den Viersener wegen siebenfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt und zugleich die Maßregel verkündet, die sich der verbüßten Freiheitsstrafe anschließt. Dagegen hatte der Angeklagte Revision eingelegt.

"Gefährlicher Hangtäter"

Zwar hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Freiheitsstrafe bestätigt, aber zugleich den Maßregel-ausspruch aufgehoben. Im Prozess sei nicht deutlich geworden, ob es sich bei dem 61-Jährigen um einen gefährlichen Hangtäter handele. Der BGH wies den Fall an das Mönchengladbacher Landgericht zurück. Der Angeklagte musste erneut psychiatrisch begutachtet werden. Die Zweite Jugendkammer, die nunmehr für das Verfahren zuständig war, schloss sich zwei neuen psychiatrischen Gutachtern an. Der Angeklagte sei ein gefährlicher Hangtäter mit erheblichen Neigungen zu Straftaten, so deren Ergebnis. In seiner Urteilsbegründung ging der Kammervorsitzende Michael Wadenpohl noch einmal auf den außergewöhnlichen Fall ein. In massiver Form hatte sich der Viersener damals an zwei elf und 13 Jahre alten Mädchen aus der Nachbarschaft vergangen. In mehreren Aussagen hatte er versucht, sich als Opfer darzustellen. Im übrigen habe er sich jahrelang nichts zuschulden kommen lassen, hatte der 61-Jährige erklärt.

Trotzdem war Wadenpohl ebenso wie die Sachverständigen überzeugt, dass sich auf einem Video, auf dem 45 Minuten lang sexuelle Kontakte zwischen dem Täter und dem Opfer zu erkennen waren, ein eingeschliffenes Muster des Angeklagten zeigt. Der Angeklagte habe den Opfern das Gefühl gegeben, es handelte sich um etwas Erlaubtes: "Wir machen Liebe, und dann gehen wir einkaufen". In jüngeren Jahren sei der Mann zunächst mit exhibitionistischen Handlungen vor Kindern aufgefallen und habe später auch die sexuelle Schutzzone von Kindern missachtet, so der Vorsitzende. "Er bleibt ein gefährlicher Hangtäter", war das Gericht am Ende überzeugt. Der Fall hatte bereits 2009 Aufsehen erregt, weil der Viersener nach einer Panne bei der Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft aus der Untersuchungshaft entlassen werden musste.

(RP)
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