Mönchengladbach Kindergarten-Besucherin stahl Handtasche

Mönchengladbach · Mit flottem Schritt und unbekümmert betrat die Mutter eines fünf Jahre alten Kindes den Saal des Mönchengladbacher Amtsgerichts. Tatsächlich warf die Staatsanwältin der kaufmännischen Angestellten Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung in zwei Fällen vor. Im übrigen stand die 34-Jährige nicht zum ersten Mal vor Gericht. Sechs Geldstrafen enthält deren Register.

Bereits im Oktober 2008 war die Mönchengladbacherin aufgefallen, als sie einem Bekannten ein Portemonnaie mit 130 Euro stahl. Aber dabei blieb es nicht. Die Angeklagte "bastelte" eine falsche Vollmacht. Damit und mit der gestohlenen EC-Karte und dem Ausweis des Diebstahlsopfers ging sie zur Sparkasse und ließ sich 350 Euro auszahlen. Drei Tage später verschaffte sie sich mit der gleichen Masche 185 Euro. Als die dreiste Diebin entlarvt wurde, versprach sie mit Ratenzahlungen den Schaden wiedergutzumachen. Als ihr das nicht gelang, "weil ich arbeitslos wurde", wurde der Fall von 2008 jetzt mit verhandelt. Denn die 34-Jährige war auch dieses Jahr als Diebin aufgefallen. Da hatte sie in einem Mönchengladbacher Kindergarten einer künftigen Erzieherin die Handtasche gestohlen. "Das habe ich gemacht, weil ich den Verdacht auf meine Ex-Freundin lenken und sie verärgern wollte, gab die Angeklagte ohne weiteres zu. "Die Tasche habe ich rausgegeben und mich entschuldigt", so die Gladbacherin ungerührt. Doch das 21 Jahre alte Opfer hatte sich inzwischen eine Ersatzbrille, Fotos für einen neuen Ausweis, eine Handykarte und neue Schlüssel besorgen müssen.

Am Ende gab es für die mehrfach vorbelastete Diebin und Betrügerin eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit Bewährung. Bewährung erhielt sie, weil sie bisher mit Geldstrafen davon gekommen war. Allerdings wurde die Angeklagte daran erinnert, dass sie sich demnächst erneut vor Gericht verantworten muss, in dem es um einen Bestechungsfall im Bereich des früheren Hauptquartiers geht.

(RP)
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