Mord-Prozess in Mönchengladbach Kinder fordern Schmerzensgeld vom Messerstecher

Mönchengladbach · Unter großem Medieninteresse begann der Prozess vor dem Mönchengladbacher Landgericht, in dem sich seit Montag ein Rheindahlener (54) wegen Mordes, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen verantworten muss.

Spurensicherung nach Familientragödie
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Der Mann auf der Anklagebank mit den langen grauen Haaren verfolgte den Auftritt der zahlreichen Journalisten auffallend gelassen. Merkwürdig großspurig reagierte er anschließend, als ihn Lothar Beckers, der Vorsitzende des Schwurgerichts, freundlich-sachlich nach seinem Namen fragte. "Ich glaube schon", kam die gestelzte Antwort von der Anklagebank. "Lassen Sie die Flapsigkeit, hier geht es um etwas", kam prompt der Hinweis von der Richterbank.

Familiendrama in Mönchengladbach-Rheindahlen
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Spätestens nach Verlesen der Anklageschrift war jedem im Saal klar, dass es hier seit Montag um eine besonders heimtückische Tat geht. Laut Anklage soll der 54-Jährige am Morgen des 24. Januar seine nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmte Frau wieder in die Wohnung gezogen haben, als sie diese zusammen mit dem 14-jährigen Sohn für einen Arztbesuch verlassen wollte. Als der alkoholisierte Mann versuchte, seine Frau zu umarmen, soll sie ihn vergeblich aufgefordert haben, die Wohnung zu verlassen. Danach soll der Mann seiner Frau ins Schlafzimmer gefolgt sein und die völlig wehrlose Frau dort mit einem Küchenmesser in den Oberkörper gestochen haben.

Als der Sohn versuchte der Mutter zu helfen, soll der Angeklagte den Jungen ebenfalls mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben, so das Ermittlungsergebnis. Trotzdem konnte der verletzte Sohn Hilfe holen. Aber der Vater hatte inzwischen erneut auf die Ehefrau mit einem Messer eingestochen. Laut Obduktion starb die Frau an 33 Schnitt- oder Stichverletzungen. Der Mann konnte schließlich von Polizeibeamten in seiner Wohnung überwältigt werden. Laut Anklage soll es bereits Wochen vor der schrecklichen Tat zwischen dem Ehepaar immer wieder zum Streit um den ständigen Alkoholkonsum des Angeklagten gekommen sein. Offenbar war da auch schon die Rede von Scheidung, die aber der 54-Jährige keinesfalls wollte.

Der Vertreter der Nebenklage hat am Montag Schmerzensgelder für die Kinder des Ehepaares gefordert: 35.000 Euro für den Sohn und 10.000 Euro für die zwölf Jahre alte Tochter.

(RP)
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