Mönchengladbach Kind für Missbrauch gezeugt: Haft für Mutter

Mönchengladbach · Das Landgericht Essen hat gestern eine 26 Jahre alte Mönchengladbacherin zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Tat, die ihr und ihrem ein Jahr älteren Partner aus Gelsenkirchen vorgeworfen wird, hat selbst die Richter fassungslos gemacht. Das Paar, das sich in einem sadomasochistischen Internet-Chat kennen gelernt hat, soll ein Baby allein zum Zweck des Missbrauchs gezeugt haben. Als es zum Übergriff kam, war das Kleinkind gerade einmal fünf Wochen alt.

"Die Angeklagten haben einen schutzlosen Säugling zum bloßen Objekt der Begierde degradiert und seine Menschenwürde mit Füßen getreten", sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Die Prozessbeteiligten hätten in Abgründe menschlichen Handelns und Denkens geblickt.

Die beiden Angeklagten mit Gefallen an gewalttätigen Rollenspielen sollen Ende 2009 Kontakt zu einander aufgenommen haben. Etwa ein halbes Jahr später berichtete der 27-Jährige in Chatgesprächen von seinem sexuellen Interesse an Kindern. Von ihm sei auch der Vorschlag gekommen sein, ein Baby für sexuelle Handlungen zu zeugen, so der Sprecher des Landgerichtes Stephan Hackert. Die Mönchengladbacherin habe eingewilligt. So habe sich das Paar zu den "fruchtbaren Tagen" der 26-Jährigen getroffen. Als die verheiratete Altenpflegerin vom Freund schwanger wurde, sei das Interesse des 27-Jährigen an ihr erst einmal erkaltet. Das änderte sich, als das Baby da war.

Der 27 Jahre alte Metallbauer, bei dem kinderpornografische Bilder und Tier-Gewalt-Videos gefunden wurden, hatte den Missbrauch an seinem kleinen Sohn mit der Kamera festgehalten. Die Mutter sah zu. Das Foto schickte der Vater später einer weiteren Sexualpartnerin. Deren Freund alarmierte daraufhin die Polizei. Der Gelsenkirchener wurde gestern zu acht Jahren Haft verurteilt.

Die Mutter wurde laut Hackert als Mittäterin beim sexuellen Missbrauch verurteilt. Das Baby blieb bei dem Übergriff körperlich unversehrt. Es befindet sich in der Obhut des Mönchengladbacher Jugendamtes. Die 26-Jährige hatte sich bis zuletzt um das Sorgerecht für ihr Kind bemüht. Der Richter am Essener Landgericht ist sich jedoch sicher, dass die 26-Jährige sich diese Möglichkeit nachhaltig verwirkt hat. Letztendlich müsse aber das Familiengericht Mönchengladbach darüber entscheiden.

Die Mönchengladbacher Altenpflegerin bleibt bis zu ihrem Haft-antritt auf freiem Fuß.

(RP)
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