Dozentin der Hochschule Niederrhein AfD-nahe Professorin wird von Polizei aus Tagung geführt

Mönchengladbach · Die Dozentin der Hochschule Niederrhein fühlt sich ungerecht behandelt. Beamte hätten sie in Kiel „mit roher Gewalt“ aus dem Stuhl gerissen. Die Polizei dementiert.

 Dr. Karin Kaiser vor dem Landesarbeitsgericht, das ihre Kündigung in Mönchengladbach aufhob.

Dr. Karin Kaiser vor dem Landesarbeitsgericht, das ihre Kündigung in Mönchengladbach aufhob.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Die AfD-nahe Professorin Karin Kaiser ist am Mittwoch von Polizeibeamten aus einem Fachvortrag an der FH Kiel geholt worden. Kaiser, die Dozentin an der Hochschule Niederrhein ist, spricht von „Diktator-Methoden“ und „roher Gewalt“. Sie habe als Mitglied im Arbeitskreis „Steuern und Wirtschaftsprüfung“ der Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen in einer Tagung gesessen, als plötzlich die Tür aufging und zwei Polizisten sie „mit Gewalt aus dem Tagungsraum herausgerissen“ hätten. Sie habe vor Schmerzen laut geschrien. Arme und Schultern würden ihr heute noch wehtun, außerdem habe sie Verletzungen an den Knien.

Die Polizei in Kiel hingegen sagt, dass Kaiser ganz normal aus dem Saal herausgeführt worden sei. Die Tagung sei nur für geladene Gäste gewesen, Frau Kaiser habe keine Einladung gehabt. „Wir haben mehrfach Platzverweise ausgesprochen. Weil die nicht befolgt wurden, haben die Beamten Frau Kaiser ganz normal herausgeführt“, sagt ein Polizeisprecher aus Kiel. Es habe keine Verletzungen gegeben. „Die Bodycams der Polizisten haben den ganzen Einsatz aufgenommen.“

Karin Kaiser findet, es habe überhaupt keinen Bedarf für den Polizeieinsatz gegeben. Alle hätten ruhig auf den Plätzen gesessen. Sie fühlt sich von der FH Kiel ungerecht behandelt, spricht vom „Hass einer zehnjährigen Verfolgung“. Karin Kaiser und die FH Kiel hatten sich 2009 im Unfrieden getrennt, nachdem Kaiser erfolglos auf ihre Verbeamtung auf Lebenszeit geklagt hatte. Auch die Hochschule Niederrhein hatte Kaiser 2017 fristlos gekündigt. Doch die Kündigung wurde vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf aufgehoben.

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