Mönchengladbach Keine Einigung im Abgas-Streit

Mönchengladbach · Im Zivilprozess um den Kauf eines mit der Schummelsoftware ausgestatteten VW-Golf hat es gestern vor der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach keine Einigung gegeben.

Das erste von derzeit 20 allein in Mönchengladbach anhängigen Zivilverfahren im VW-Abgasskandal hatte für großes Interesse gesorgt. Zahlreiche Medienvertreter und Zuhörer waren in den Saal 107 im Landgericht gekommen. Doch so richtig in Gang kam das Verfahren gestern nicht.

Die Klägerin hatte am 14. Juli 2014 bei "Waldhausen und Bürkel" einen gebrauchten VW Golf Variant für 13.360 Euro gekauft. Das Fahrzeug war ein Leasingrückläufer, der damals bereits mehr als 100 000 km gelaufen war. Im Wagen war ein 1,6 Liter-Dieselmotor eingebaut, dessen Motorsoftware erkennt, ob sich das Auto auf einem technischen Prüfstand zur Ermittlung der Emissionswerte oder im üblichen Straßenverkehr befindet. So werden auf dem Prüfstand geringere Stickoxidwerte erzielt, was bei der Abgasnorm eine entscheidende Rolle spielt. Die Klägerin hält das für einen Mangel. Im normalen Fahrbetrieb halte der Golf die Euro-5-Abgasnorm nicht ein. Sie erklärte im Dezember 2015 den Rücktritt vom Kaufvertrag. Doch die beklagte Vertragshändlerin fordert vor der 10. Zivilkammer, die Klage der Kundin abzuweisen. Das Fahrzeug sei nicht mangelhaft.

Gestern ließ die anwaltliche Vertreterin der Klägerin auf sich warten. Schließlich betrat die Rechtsanwältin den Gerichtssaal. Die wichtigste Frage der Kammervorsitzenden Ulrike Flecken nach dem jetzigen Kilometerstand des Autos konnte die Juristin allerdings nicht beantworten. Die Vertreterin der Klägerin versuchte, das Problem mit einem Anruf zu lösen, aber vergeblich. Der Kilometerstand wurde nicht bekannt.

Im Gerichtssaal wurden die zahlreichen Rechtsfragen des Falles lebhaft diskutiert. VW habe der Kundin eine Nachbesserung am Fahrzeug angeboten. Aber das akzeptierte die Klägerin als nicht zumutbar. Von der Richterbank kam ein überzeugendes Argument: 2015 sei nicht erkennbar gewesen, wann eine Nachbesserung stattfinden sollte. Man habe die Kunden lange im Ungewissen gelassen. Würden die Probleme nicht gelöst, könnte auch die Betriebserlaubnis für die Dieselfahrzeuge erlöschen, gab die Richterin zu bedenken. Vergeblich schlug Ulrike Flecken die Einigung vor.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort