Mönchengladbach Karlsruhe lehnt Urteil zu Heinemann-Streit ab

Mönchengladbach · Deutschlands höchstes Gericht hat die Revision im Prozess der Eigentümer der Heinemann-Cafés abgelehnt. Das hat unmittelbare Folgen: Dr. Sascha Heinemann musste seinen Posten räumen.

Mönchengladbach: Karlsruhe lehnt Urteil zu Heinemann-Streit ab
Foto: Ilgner, Detlef

Deutschlands höchstes Gericht mag sich nicht eingehender mit jener Mönchengladbacher Familiengeschichte beschäftigen, die seit Jahren zahlreichen Anwälten viel Arbeit beschert hat. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat zum seit längerem aus dem Ruder gelaufenen Streit der Heinemann-Gesellschafter befunden: "Der Rechtsstreit der Parteien hat weder grundsätzliche Bedeutung, noch erfordert er eine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtssprechung."

Damit bestätigt Karlsruhe gleich doppelt das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zum Familienstreit der beiden Zweige, denen die Heinemann-Cafés zu gleichen Teilen gehören: Dr. Sascha Heinemann, Sohn des verstorbenen Konditormeisters Bernd Heinemann, war vier Jahre zu Unrecht Geschäftsführer der erfolgreichen Heinemann Beteiligungsgesellschaft. Das OLG hatte zudem eine Revision vor dem Bundesgerichtshof ausgeschlossen. Diese Einschätzung bestätigte Karlsruhe nun. Eine Entscheidung, die unmittelbar Folgen hatte: Dr. Sascha Heinemann musste sofort seinen Schreibtisch im Verwaltungsgebäude an der Krefelder Straße räumen.

Damit trägt Chocolatier Heinz-Richard Heinemann, seit langem das nicht zuletzt durch viele TV-Auftritte bekannte Gesicht des Unternehmens, vorerst die alleinige Verantwortung. Ob — wie zeitweilig mit Gregor Langweg — erneut ein externer Geschäftsführer bestellt wird, ist offenbar noch unklar.

Die beiden Brüder Heinz-Richard und Bernd hatten den Betrieb ihrer Eltern, der einst als kleines Café an der Bismarckstraße begann, gemeinsam zu einer bundesweit bekannten Kette ausgebaut. Inzwischen gehören zu Heinemann Konditoreien und Café-Restaurants in Düsseldorf, München, Krefeld, Duisburg und Neuss. Nach dem frühen Tod von Bernd Heinemann stehen sich die beiden Zweige der Familien zunehmend unversöhnlich gegenüber. Onkel und Neffe sollten gemeinsam das Geschäft führen, sprachen aber laut übereinstimmender Zeugenaussagen praktisch kein Wort miteinander. Dr. Sascha Heinemann soll seinen Onkel als Person generell abgelehnt haben.

In Beiratssitzungen soll er ihn immer wieder unflätig beschimpft haben. Nach Auffassung des Landgerichts Mönchengladbach, das auch mit dem Fall betraut war, hat Dr. Sascha Heinemann "durch sein Verhalten in erheblichem Maße zum Zerwürfnis zwischen ihm und seinem Onkel beigetragen". Das Verhältnis sei nachweislich so zerrüttet, dass beide Männer nicht gemeinsam zum Wohl der Beteiligungsgesellschaft arbeiten können, urteilten die Düsseldorfer Richter. Darum gefährde die Berufung von Dr. Sascha Heinemann zum Geschäftsführer den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.

Der Prozess, den Karlsruhe nun beendete, ist nicht die erste juristische Auseinandersetzung der Familienzweige. Prozessiert wurde unter anderem auch um Gesellschaftsanteile. Folgen hatte der Prozess zeitweilig auch für die Arcaden. Denn Investor Mfi verhandelte zunächst nur mit Dr. Sascha Heinemann darüber, ob Heinemann 2014 ein Café in dem Einkaufszentrum bezieht. Der war aber auch dazu nicht berechtigt, wie nun rechtskräftig entschieden ist.

(RP/rl)
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