Mönchengladbach Kanal-TÜV: Wichtige Fragen und Antworten

Mönchengladbach · Innungsobermeister Georg Haaß erklärt, was es für Hausbesitzer nun bei der Dichtheitsprüfung von Abwasserkanälen zu beachten gibt.

 Sieht eins zu eins aus wie ein von Kinderhand gezeichneter, ulkiger Uhu – ist aber die Umrandung des Wasserschutzgebiets Hoppbruch.

Sieht eins zu eins aus wie ein von Kinderhand gezeichneter, ulkiger Uhu – ist aber die Umrandung des Wasserschutzgebiets Hoppbruch.

Foto: Stadt

Vergangene Woche hat die rot-grüne Landesregierung nach langem Hin und Her den "Kanal-Tüv" für private Abwasserleitungen durchgeboxt. Bei Häusern in Wasserschutzgebieten, die vor dem 1. Januar 1965 gebaut worden sind, ist nun eine Dichtheitsprüfung von Kanälen bis Ende 2015 vorgeschrieben, bei allen anderen in Schutzzonen bis Ende 2020. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum aktuellen Stand der Dinge.

Wo ist nachzulesen, welche Häuser in Wasserschutzzonen liegen?

Fünf Wasserschutzgebiete gibt es in Mönchengladbach: Gatzweiler/Rickelrath, Helenabrunn/Theeshütte, Wickrath, Hoppbruch und Rasseln. Außerdem reichen die Viersener bzw. Schwalmtaler Schutzzonen Dülken/Boisheim, Amern und Aachener Weg punktuell ins Stadtgebiet hinein. Die Straßenliste auf der Website der Stadt (www.moenchengladbach.de/uploads/media/66-5_Strassenliste.pdf) dient als genereller Anhaltspunkt, jedoch basiert sie noch auf der alten Fristensatzung von 2011. Das heißt: Die hier aufgeführten Fristen entsprechen noch dem alten Stand. "Und es fehlen Häuser, die nach 2009 in Wasserschutzgebieten gebaut worden sind", so Stadtsprecher Dirk Rütten.

Wann wird die Liste aktualisiert?

Bis jede Straße und in etlichen Fällen unterschiedliche Straßenabschnitte — die Gladbacher Straße liegt etwa in drei verschiedenen Wasserschutzgebieten, ein kurzer Abschnitt in gar keinem — neu eingepflegt werden können, wird noch Zeit ins Land streichen. "Zunächst muss die alte Fristensatzung formell aufgehoben werden", sagt Rütten. Das solle im nächsten Ratszug geschehen. Anschließend könne die Liste aktualisiert und um Neubauten seit 2009 ergänzt werden. Dass das kein ganz einfaches Unterfangen ist, verdeutlicht die beigefügte Grafik des Wasserschutzgebiets Hoppbruch. Die sieht nicht nur frappierend wie ein von Kinderhand gezeichneter, ulkiger Uhu aus, sondern zeigt auch, dass sich Wasserschutzgebiete nicht schön an lineare Gemarkungs- und Flurgrenzen halten. Karten aller Wasserschutzgebiete sind auf der Internetseite der Bezirksregierung unter www.brd.nrw.de/umweltschutz/gewaesserschutz/Wasserschutzgebiete901.html zu finden — es lohnt sich, denn auch einige der übrigen Zonen sehen, aus welchem Grund auch immer, aus wie lustige Tiere.

Wie sollten Hausbesitzer jetzt vorgehen?

Auf keinen Fall sollten sie auf Haustürgeschäfte zurückgreifen. Aktuelle Fälle solcher schwarzen Schafe seien ihm zwar nicht bekannt, sagt Georg Haaß, Obermeister der Innung Sanitär Heizung Klima, generell sollte man jedoch nur Innungsbetriebe zurate ziehen, die für die Durchführung der Dichtheitsprüfung zertifiziert sind. Eine Liste von Sachkundigen und zertifizierten Betrieben findet sich beim Landesumweltamt unter www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa. "Wir empfehlen, dass sich jeder Betroffene zunächst mit dem Installateur seines Vertrauens zusammensetzt", sagt Haaß. "Trotzdem sollte man sich die Zertifizierung zeigen lassen." In etlichen Fällen reiche übrigens schon eine Umlegung von Rohren, um die Dichtheitsprüfung zu umgehen, sagt der Innungsobermeister — beispielsweise wenn sich unterirdisch verlaufende Rohre problemlos an die Kellerwände verlegen lassen.

Welche Kosten sind zu erwarten?

Das ist individuell völlig verschieden und ist abhängig von Faktoren wie der Länge des Abwasserkanals bis zur Straße und der Frage, ob etwa der Boden eines ausgebauten Wohnkellers aufgestemmt werden muss oder lediglich eine Waschküche. Die Spanne dürfte von einigen hundert bis "weit über 10 000 Euro" reichen, sagt Haaß. Das lange gesetzliche Hickhack bezeichnet er "unzumutbar" für die Kunden, aber auch für die Handwerker. "In Mönchengladbach mussten einige Betriebe Insolvenz anmelden, weil sie sich auf die Dichtheitsprüfung spezialisiert hatten — bevor sich die Gesetzeslage dann zwischenzeitlich wieder änderte." Nicht wenige Hausbesitzer dürften also einfach auf veränderte politische Verhältnisse im Land hoffen: Sie setzen darauf, dass eine CDU-geführte Landesregierung die Pflicht zur Dichtheitsprüfung wieder kippt.

(RP)
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