Mönchengladbach Junkie-Prozess: Gericht verhängt Bewährungsstrafen

Mönchengladbach · Für den hinzugerufenen Polizeibeamten war es eine gewöhnliche Auseinandersetzung zwischen Süchtigen, für den Staatsanwalt versuchte räuberische Erpressung mit gefährlicher Körperverletzung.

Das Gericht ordnete die Tat zwar so ein wie der Staatsanwalt, verhängte gestern aber ein relativ mildes Urteil: Ein Jahr und neun Monate auf Bewährung für Tim B., seine damalige Freundin Jasmin C. wurde in diesem Fall freigesprochen, erhielt aber für andere Straftaten zwei Jahre und die Anordnung einer Unterbringung in einer Entzugsklinik, ebenfalls auf Bewährung.

Der Fall liegt zwei Jahre zurück: Damals hatten die heroinabhängigen Tim B. und Jasmin C. bei einem Dealer Rauschgift gekauft. Weil es ihrer Meinung nach gestreckt war und nicht wirkte, kam es zu einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf Tim B. das Geld zurückforderte, seinem Gegenüber einen Rucksack entriss, den er als Pfand behalten wollte, und schließlich zu einer leichten Aluminiumkleiderstange griff, mit der er den Dealer am Unterarm traf. All das erfüllt den Tatbestand einer versuchten räuberischen Erpressung mit gefährlicher Körperverletzung.

Weil B. aber seit längerem erfolgreich an einem Methadonprogramm teilnimmt und sich nichts mehr hat zuschulden kommen lassen, verhängte das Gericht die Bewährungsstrafe. Außerdem muss Tim B. in den nächsten drei Jahren 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Staatsanwalt hatte eine Beteiligung von Jasmin C. an der Tat angenommen, weil der Dealer nicht sofort, aber später von einem Messer sprach, das sie gehalten habe. Er forderte eine Haftstrafe ohne Bewährung und die Unterbringung in einer Entzugsklinik. Das Gericht sprach die 24-Jährige jedoch frei, denn auch der Polizist, der den Tatbestand protokollierte, hatte nichts von einem Messer bemerkt oder notiert. Die Frau wurde jedoch für zahlreiche Diebstähle verurteilt, mit denen sie ihre Sucht finanziert hatte.

(arie)
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