Mönchengladbach Jugendliche zwangen 19-Jährige zu Ladendiebstahl

Mönchengladbach · Eine 19-jährige Mönchengladbacherin musste jetzt vor dem Jugendrichter auf der Anklagebank Platz nehmen. Der Staatsanwalt warf der korpulenten jungen Frau mit dem gutmütigen Gesichtsausdruck Ladendiebstahl vor. Am 28. Mai war die Angeklagte in einem Bekleidungshaus an der Hindenburgstraße aufgefallen, als sie mit einem Herren-T-Shirt, Herrenbermudas und einem Kinderkleid im Wert von 42 Euro das Haus verlassen wollte, ohne zu zahlen.

Bereitwillig schilderte die junge Frau, wie es zu der Tat gekommen sei. "Ich wurde von den Mitgliedern einer polizeibekannten Familie gezwungen", erinnerte sie sich sinngemäß. Insofern sie das nicht tun würde, bekäme sie Schläge. "An dem Tag, als ich erwischt wurde, haben die schon auf mich gewartet und mich verprügelt. Ich hatte blaue Flecke", so die Gladbacherin im Gerichtssaal. Bei dieser Familie habe sie zwei Monate gewohnt. Mit ihrer Mutter habe es zuhause Probleme gegeben. "Diese Familie plante eine Urlaubsreise. Da sollte ich Klamotten besorgen. Sie hatten mir eine Liste aufgeschrieben", erinnerte sich die 19-Jährige. Ende August hätten ihr die Familienmitglieder an einem Wochenende das Handy gestohlen. Dann sei sie aber am Montag zur Polizei gegangen und habe die Quälgeister wegen des Diebstahls und wegen Körperverletzung angezeigt, hieß es in der durchaus glaubwürdigen Aussage der 19-Jährigen.

Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe schloss sich dieser Aussage an. Die ehemalige Schülerin einer Förderschule werde jetzt von Betreuern unterstützt. Demnächst könne sie in eine Einrichtung für betreutes Wohnen einziehen und in der Werkstatt einer Behinderteneinrichtung arbeiten, so der Bericht der Jugendgerichtshilfe. Am Ende blieb es für die Mönchengladbacherin, die zuvor noch nie aufgefallen war, bei einer Ermahnung durch das Gericht. Das Verfahren wurde eingestellt. Die junge Frau habe sich dem Druck nicht entziehen können, so der Richter am Ende. "Aber das nächste Mal gehen Sie direkt zur Polizei", hieß es schließlich in der Einstellungs-Begründung.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort