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Mönchengladbach Jülicher muss wegen Totschlags für mehr als sieben Jahre ins Gefängnis

Mönchengladbach · Erneut hat die 5. Große Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts den aus dem Kosovo stammenden Angeklagten (51) wegen Totschlags im minder schweren Fall und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Dieses Mal zu sieben Jahren und sieben Monaten Freiheitsstrafe. Tatsächlich war der 51-Jährige bereits 2013 wegen Totschlags zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

Der Angeklagte habe am 27. April 2013 seine Freundin aus Eifersucht erstochen. Nach der Revision des Jülichers hatte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil aufgehoben und die Höhe des Strafmaßes beanstandet.

Bei der Polizei hatte sich der Partner noch genauer an das Tatgeschehen erinnert. "Für mich liegt das alles nur noch im Dunkeln", hatte der Mann dagegen im Gerichtssaal erklärt. Nur an den heftigen Streit mit der Freundin erinnerte er sich im Prozess. Aber nicht nur Eifersucht sei ein Problem in der Beziehung gewesen, Tatsächlich sei die selbstbewusste Freundin ihm überlegen gewesen, so der arbeitslose, hoch verschuldete Partner. Vergeblich hatte sich der 51-Jährige im Freundes-und Familienkreis als Unternehmer mit 25 Mitarbeitern ausgegeben. Als der 51-Jährige im April 2013 versuchte, sich vom Bruder der Freundin Geld zu leihen, war die Partnerin keinesfalls einverstanden.

Doch als sie ihm mit Trennung drohte, eskalierte der Streit am nächsten Morgen in der Wohnung der Mönchengladbacherin. Sie habe ihn geohrfeigt. "Wir fielen beide zu Boden. Dann habe ich aus der Schublade ein Messer genommen und dreimal zugestochen", hatte der Angeklagte bei der Polizei zugegeben. Tatsächlich waren es sieben Messerstiche, an denen das Opfer verblutete. Nach der Tat hatte er die Freundin ins Schlafzimmer gebracht und war nach Baden-Baden zu seinem Bruder gefahren. Am Abend war er zurückgekehrt und hatte sich auf der Polizeiwache in Jülich zu der Tat bekannt.

Erneut wertete das Gericht die Tat des Jülichers als minder schweren Fall. Die Freundin habe den Mann auch früher des öfteren geohrfeigt. So sei auch die Affekttat in der Wohnung der Mönchengladbacherin eine Reaktion des wütenden Partners auf eine Ohrfeige gewesen. Bisher war der Angeklagte mit Straßenverkehrsdelikten aber nicht als gewaltbereiter Täter aufgefallen. Nach der Urteilsverkündung entschuldigte sich der Jülicher noch einmal bei der Familie des Opfers.

(RP)
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