Mönchengladbach Jobcenter wehrt sich gegen Vorwürfe

Mönchengladbach · 2,8 Millionen Euro wurden für die Verwaltung statt für die Integration Arbeitsloser eingesetzt - und das legal.

Im Mönchengladbacher Jobcenter sind Fördergelder, die eigentlich für die Integration Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt bestimmt waren, anders als vorgesehen verwendet worden. Insgesamt 2,8 Millionen Euro habe das Jobcenter im Jahr 2015 aus dem entsprechenden Eingliederungsbudget abgezweigt und für den eigenen Verwaltungsaufwand eingesetzt, bemängelt der Arbeitslosenreport der Freien Wohlfahrtspflege NRW.

Das ist allerdings keine Mönchengladbacher Spezialität, sondern gängige Praxis bei nahezu allen Jobcenter in NRW. Der Umschichtungsanteil in Gladbach beträgt elf Prozent, Spitzenreiter Kleve etwa kommt auf 36 Prozent. "Diese Praxis muss ein Ende haben. Sie ist zwar legal, aber nicht legitim", wird Andreas Johnsen, Vorsitzender der Wohlfahrtspflege, in einer entsprechenden Veröffentlichung zitiert. "Die Freie Wohlfahrtspflege NRW fordert eine eigenständige, transparente und faire Erhöhung der Verwaltungsbudgets der Jobcenter anstatt der aktuell ausufernden Umschichtungspraxis."

Das Mönchengladbacher Jobcenter bestätigt diese Verwendung der Fördermittel vom Bund grundsätzlich, betont aber, keine andere Wahl zu haben: "Die vom Bund zugestandenen Mittel für den Verwaltungsaufwand reichen einfach nicht mehr aus", sagt Bodo Vermaßen, stellvertretender Geschäftsführer des Jobcenters. Der Bund stellt ein Verwaltungsbudget in Höhe von knapp 23 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen fünf Millionen Euro von der Kommune. Dies sei aber seit Jahren nicht an die Entwicklung der Kosten angepasst worden, so das Jobcenter. "Der Bund weiß, dass die Jobcenter deshalb zur Umschichtung von Fördermitteln gezwungen sind", sagt Vermaßen. Der Gesetzgeber hat dies sogar explizit ermöglicht: Denn das Sozialgesetzbuch II sieht explizit vor, dass das Eingliederungsbudget für die Integration von Hartz-IV-Empfängern und das Verwaltungsbudget für das Jobcenter gegenseitig deckungsfähig sind.

Mit anderen Worten: Wenn zum Beispiel die Personalkosten steigen (was im Grunde jedes Jahr der Fall ist), bleibt weniger Geld für die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Hartz-IV-Empfänger übrig. Die Konsequenz: Weniger Hartz-IV-Empfänger profitieren von entsprechenden Maßnahmen.

Für das laufende Jahr allerdings muss das Jobcenter deutlich weniger Geld auf diese Weise verschieben. Aus den 2,8 Millionen Euro sind für 2016 nur noch 40.000 Euro geworden. Grund sind Rückzahlungen der Agentur für Arbeit in Höhe von 2,1 Millionen Euro, die im Zusammenhang mit Personalkosten zuviel gezahlt worden waren, so Vermaßen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort