Mönchengladbach Jahrelange Haftstrafen für die Dealer vom Schillerplatz

Mönchengladbach · Wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels mussten sich vier Mönchengladbacher (22, 23 und 24 Jahre alt) an mehreren Verhandlungstagen vor der Ersten Jugendkammer des Landgerichts verantworten.

Zunächst hatten die aus der Türkei stammenden Angeklagten nur zur Person ausgesagt. Die chaotischen Schullaufbahnen der jungen Männer ähnelten sich. Ausbildungen wurden abgebrochen. "Aber drogensüchtig waren wir nie. Wir haben aus Langeweile Cannabis konsumiert, als wir zusammenhingen", war sich das Quartett einig.

Am Ende gaben die Gladbacher sinngemäß zu: "So wie es in der Anklage steht, stimmt es auch". In den Monaten von Juni bis September 2012 handelten sie am Schillerplatz und an der Margarethenstraße mit Marihuana, Kokain und Amphetaminen. Entweder "Laufkundschaft" oder Kunden nach telefonischer Bestellung sollen die jungen Männer bedient haben.

Ein Polizeibeamter hatte sich in seiner Zeugenaussage gewundert, wie damals auf offener Straße und in Haustüren mit den Drogen gehandelt wurde. "Nur einmal hat uns eine Frau angesprochen. Sie habe etwas beobachtet", erinnerte sich der Beamte im Gerichtssaal. Durch Telefonüberwachungen habe man damals im Schillerplatz-Fall 670 Drogengeschäfte ermitteln können, so der Polizeibeamte vor der Ersten Jugendkammer. Ein Hauptlieferant sei damals mit 1,7 Kilogramm Rauschgift geschnappt worden.

Am Ende verurteilte die Erste Jugendkammer des Landgerichts einen 23-Jährigen wegen 32-fachen gewerbsmäßigen Drogenhandels zu drei Jahren und drei Monaten Haft. Dessen 24 Jahre alter Bruder erhielt die gleiche Gefängnisstrafe. Er war bei sechs Gelegenheiten als Dealer aufgefallen. Die Brüder waren bereits im Jahr 2011 wegen erpresserischen Menschenraubs zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt worden.

Der dritte Mann (24) aus der Angeklagtenrunde bekam eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die er nicht verbüßen muss. Das Gericht setzte sie zur Bewährung aus. Der 22 Jahre alte Angeklagte wiederum hatte Glück. Er kam am Ende mit einer Verfahrenseinstellung davon.

(RP)
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