Mönchengladbach Jahrelange Haftstrafe für Vergewaltiger

Mönchengladbach · Bei der Polizei hatte der obdachlose Mönchengladbacher (35) noch bestritten, am, 18. September 2009 eine Bekannte in deren Wohnung vergewaltigt zu haben. Dagegen ließ er jetzt im Prozess vor der Ersten Strafkammer durch seinen Verteidiger ein dürres Geständnis vortragen.

Doch der Angeklagte wurde außerdem durch DNA-Spuren und die Aussage des Opfers überführt.Er hatte die Frau bei der Mönchengladbacher Tafel kennen gelernt. Die beiden freundeten sich an. Nach ein paar Besuchen klingelte der 35-Jährige am Abend des 18. September unerwartet an ihrer Wohnungstür. In der Wohnung verwandelte sich der angeblich harmlose Besucher in einen gewalttätigen Eindringling.

Er fiel über die Frau her. Doch das Opfer wehrte sich und rief um Hilfe. Der Täter griff nach einem Kissen und drückte es der Frau auf das Gesicht, bis sie keine Luft mehr bekam und fast das Bewusstsein verlor. Der Mann drohte dem Opfer, es umzubringen, wenn es nicht den Mund halte. Die Frau verstummte und musste die Vergewaltigung über sich ergehen lassen.

Unter einem Vorwand gelang es dem Angeklagten am 19. Oktober, sich erneut Zutritt zur Wohnung der Frau zu verschaffen. Die Frau konnte den Mann allerdings hinaus drängen. Sie rief die Polizei.

Noch vor der Haustür wurde er festgenommen. Seine Blutprobe ergab einen Alkoholpegel von 1,15 Promille. Ein psychiatrischer Sachverständige beobachtete an dem Angeklagten die Folgen einer frühkindlichen Hirnschädigung. Deshalb sei der 35-Jährige strafrechtlich nur eingeschränkt verantwortlich.

Am Ende verurteilte die Erste Strafkammer den mehrfach vorbestraften Mann wegen Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Außerdem beschlossen die Gladbacher Richter, den kranken Täter in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen. Der Angeklagte war einverstanden.

(RP)
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