Mönchengladbach Im Gerichtssaal: Opfer will den Täter nicht sehen

Mönchengladbach · Am Mittwoch stand ein Mönchengladbacher (60) erneut wegen versuchten schweren Raubes vor Gericht. Der 60-jährige Hausmeister war bereits im Januar vergangenen Jahres zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden, weil er am 20. Juni 2011 versucht hatte, einer älteren Dame in Rheydt die Handtasche zu entreißen.

Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil teilweise aufgehoben. Nunmehr sollte die Dritte Strafkammer in einem neuen Verfahren prüfen, ob der Gladbacher zur Tatzeit strafrechtlich voll verantwortlich war.

Er könne jetzt gar nicht mehr verstehen, warum er damals eine solch sinnlose Tat begangen habe, gestand der Mann ohne weiteres ein. Er sei bereits 2011 hoch verschuldet gewesen. Am Tattag wollte er sich mit einem Angestellten treffen, der ihn wegen einer Privatinsolvenz beraten sollte. Bewaffnet mit einem Pfefferspray und einem Jagdmesser stieg er am Marienplatz in den Bus. Als an der nächsten Haltestelle die ältere Frau den Bus verließ, folgte er ihr. Der Versuch, ihr die Handtasche zu entreißen, misslang. Das 84-jährige Opfer erinnerte sich im Gerichtssaal an den Überfall. "Ich will den Mann nicht sehen", erklärte die 84-Jährige. "Er sprühte mir von hinten Pfefferspray in die Augen. Aber die Tasche habe ich festgehalten, die bekam er nicht", berichtete die Frau, die damals auch nicht zu Boden fiel. Der Angeklagte ließ von ihr ab, wurde aber von einer Passantin verfolgt und kurz danach von der Polizei gestellt.

Den Krebstod seiner Ehefrau habe der 60-Jährige nur schwer verkraftet und leide seit Jahren an einer chronischen mittelschweren Depression. Der Mann sei strafrechtlich nur eingeschränkt verantwortlich, so das Gutachten eines Psychiaters. Wiederholungsgefahr sei nicht gegeben. Am Ende beteuerte der Angeklagte noch einmal: "Das tut mir alles sehr leid." Er sei bereit, dem Opfer ein Schmerzensgeld zahlen. Am Ende verurteilte die Dritte Kammer den Hausmeister wegen des versuchten Handtaschenraubes zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe mit Bewährung. Dabei berücksichtigten die Richter die besondere Haftempfindlichkeit des depressiven Angeklagten. Außerdem muss der Gladbacher in Monatsraten von 100 Euro 2400 Euro Schmerzensgeld an das 84-jährige Opfer zahlen.

(RP)
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