Ausrüstung Im Dunkeln sicher unterwegs

Viele Unfälle mit dem Fahrrad passieren, weil das Rad nicht ausreichend beleuchtet ist. Gerade im Winter, wenn es früh dunkel wird, ist eine gute Beleuchtung schon nachmittags unerlässlich, um Gefahren zu vermeiden.

Schon die gesetzlich vorgeschriebenen Beleuchtungsarten werden so manchen Radfahrer erstaunen. Denn es gibt mehr Regeln, als viele denken. Pflicht sind: ein weißer Frontscheinwerfer und ein weißer Frontreflektor (kann auch in den Scheinwerfer integriert sein), Speichenreflektoren in Vorder- und Hinterrad oder Reflektorstreifen im Rad, ein rotes Rücklicht mit einem darin integrierten Reflektor, ein kleinerer roter Rückstrahler hinten sowie Pedale mit gelben Reflektoren an den Seiten.

Ob das Licht am Fahrrad durch einen Dynamo betrieben wird oder mit einer batteriebetriebenen Beleuchtung, ist seit der Abschaffung der Dynamo-Pflicht 2013 egal. Die Lampen müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen. Ob die Beleuchtung zugelassen ist, kann man am Prüfzeichen erkennen. Das sieht aus wie eine Welle, dahinter folgt eine Nummer mit einem K davor. Mindestens zehn Lux sollte die Lampe haben, die meisten Modelle haben heute allerdings viel mehr. Wie auch im Haushalt sind LED-Lampen in der Fahrradbeleuchtung mittlerweile Standard. Zudem speichern viele Lampen einen Teil der durch den Dynamo erzeugten Energie, um auch im Stehen Licht abzugeben. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn man an einer Ampel warten muss.

Lampen sind allerdings schon lange nicht mehr nur zum Leuchten da. Hochwertige Modelle haben auch einen USB-Anschluss integriert, an dem man während der Fahrt sein Smartphone oder das Navi laden kann.

(RP)
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