Mönchengladbach Im deutschen Grenzwald mit Kokain unterwegs

Mönchengladbach · Immer wieder warf der Angeklagte mit dem italienischen Pass hilflose Blicke in den Zuschauerraum. Dort saß die Familie des Kölners, der sich zum ersten Mal vor einem Gericht verantworten musste.

Am 2. Februar war der 27-Jährige mit den dunklen Haaren in der Nähe des ehemaligen Elmpter Zollamtes einer Zollkontrolle aufgefallen. Der Autofahrer musste den Kofferraum öffnen. „Was ist in dem Rucksack ?“, wollte der Beamte wissen. „Kokain“ , antwortete der Brillenträger, ohne zu zögern. In mehreren Päckchen war ein Kilogramm Kokain verstaut. Für den geständigen Kurierfahrer folgten Vernehmungen, eine Wohnungsdurchsuchung und bis zum Prozess vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht der monatelange Aufenthalt in der Untersuchungshaft.

Schuldentilgung

Auch auf der Anklagebank hielt der gelernte Installateur nicht hinterm Berg. Zu Jahresbeginn war er seit einiger Zeit arbeitslos und konsumierte Kokain. „Ich hatte Schulden bei Rauschgift-Händlern in Köln“, erinnerte sich der 27-Jährige gestern. Als Kokainkurier könne er die Schulden von 530 Euro los werden, versprachen ihm die Dealer. Alles ohne Risiko. Außerdem müsse er die holländisch-deutsche Grenze nicht passieren. Neben der Schuldentilgung sollte er noch 500 Euro Kurierlohn und fünf Gramm Kokain erhalten.

Er ließ sich auf das kriminelle Angebot ein, lieh den Wagen von seiner Freundin und fuhr los. An einem Waldweg in der Nähe von Niederkrüchten-Elmpt sei die Übergabe des Rauschgifts erfolgt. „Alles auf deutschem Gebiet. Ich war nicht in Holland“, beteuerte der Angeklagte. Ein entscheidender Einwand. Denn verbotene Einfuhr von Rauschgift wird mit einer zweijährigen Mindesthaftstrafe bedroht. Gleichwohl war der Traum vom schnellen Geld bald ausgeträumt, als die Zollbeamten auftauchten und das Rauschgift im Fahrzeug entdeckten.

Am Ende ließ sich die Version des Kölners nicht widerlegen. Schließlich verurteilte das Schöffengericht den Kurier allein wegen Rauschgifthandels zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Der Angeklagte akzeptierte die Haftstrafe sofort. Bis zum Strafantritt kann er die Untersuchungshaft-Zelle verlassen. Allerdings muss seine Familie eine Kaution von 5000 Euro hinterlegen.

(RP)
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