Mönchengladbach Hund zerquetscht: Frauchen will 17 000 Euro

Mönchengladbach · Das Landgericht weist die Forderung ab. Es habe sich um einen "tragischen Unfall" gehandelt.

Mit einem toten reinweißen Zwergspitz musste sich jetzt das Mönchengladbacher Landgericht beschäftigen. Eine Frau hatte den Rassehund mit einem wohlklingenden Stammbaum-Namen im Jahr 2011 in Taiwan kennen und lieben gelernt. Der weiße Zwergspitz fand daraufhin ein neues Zuhause in Mönchengladbach.

Als die Hundebesitzerin eines Tages unterwegs war, passte eine Bekannte aus Züchterkreisen auf das nur 2,9 Kilogramm schwere Tierchen auf. Für das, was dann geschah, gibt es keine Augenzeugen: Die "Aufpasserin" stolperte in der Wohnung der Hundebesitzerin und fiel hin - unglücklicherweise genau auf den Zwergspitz. Das bedeutete das Ende des treuen wie auch teuren Hundelebens. Das Tier wurde "unmittelbar durch das Gewicht der Fallenden getötet", wie es in den Gerichtsakten zu dem tierischen Fall heißt.

Das Frauchen verklagte daraufhin die Bekannte. Ihre Forderung: 17 000 Euro Schadensersatz. Geltend machte die Hundebesitzerin den Anschaffungspreis des reinweißen Zwergspitzes (4000 Euro), entgangene Einnahmen durch noch zu züchtende Welpen (mindestens vier Hundebabys á 3000 Euro) sowie diverse Auslagen wie Fahrtkosten, Untersuchungen etc.

Durchgekommen ist die Hundebesitzerin mit ihrer Klage auf Schadensersatz nicht. Die Bekannte, die stolperte und auf den Hund fiel, muss nichts zahlen, urteilte das Gericht. Denn es habe sich um einen schicksalhaften tragischen Unfall gehandelt, erklärte Landgerichtssprecher Dr. Martin Alberring.

Ein fahrlässiges Verhalten habe man der Frau nicht nachweisen können.

(RP)
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