Tochter der bekannten TV-Familie Calantha Wollny erneut vor Gericht in Mönchengladbach

Mönchengladbach/Hückelhoven · Die 18-Jährige soll eine Nachbarin angegriffen haben, weil diese angeblich den Instagram-Account der TV-Tochter gehackt haben soll. Nun muss Calantha Wollny 30 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

 In Mönchengladbach wurde verhandelt.

In Mönchengladbach wurde verhandelt.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Calantha Wollny, bekannt aus der RTL2-Sendung und gerade erst Mutter geworden, hat Probleme mit dem Gesetz: Die 18-Jährige und ihr Freund (19) mussten sich am Dienstag vor Gericht wegen versuchter Nötigung, Sachbeschädigung und vorsätzlicher Körperverletzung verantworten, Calantha Wollny zusätzlich wegen Diebstahls. Beide sollen im Februar 2018 einer Bekannten aufgelauert haben, die sie verdächtigten, den Instagram- sowie WhatsApp-Account der drittjüngsten Wollny-Tochter „gehackt“ zu haben.

Laut Anklage hatten sie die Frau daran gehindert, in einen Bus einzusteigen. Beim Festhalten sei ein Taschenriemen gerissen, und die Zeugin habe „Schmerzen am Arm erlitten“. Der zweite Anklagepunkt bezieht sich auf einen mutmaßlichen Diebstahl im August 2018. Wollny wurde vorgeworfen, einer Zeugin 250 Euro entwendet zu haben. Laut ihrem Anwalt sei dieser Vorwurf falsch: Die „angeblich Geschädigte“ habe Parfüm und Dessous gekauft und als Rechtfertigung vor ihrer Mutter für das nun nicht mehr vorhandene Geld Calantha Wollny beschuldigt.

Die Zeugin erklärte, Wollny bei einem Besuch erzählt zu haben, dass sie von ihrem Onkel 250 Euro für den Führerschein erhalten habe. Daraufhin habe Calantha sie um 50 Euro gebeten, was sie abgelehnt habe. Die Angeklagte habe gesehen, wo sie das Geld versteckt habe und müsse es, als sie selbst in der Küche gewesen sein, gestohlen haben. Auf Nachfrage gab sie jedoch zu, dass sie am Tattag von dem Geld 100 Euro zum Einkaufen verwendet habe. Dies habe sie ihrer Mutter erst später erzählt. Abweichende Aussagen bei der Polizei begründete die Schülerin damit, sich nicht mehr genau erinnern zu können.

Zum ersten Tatvorwurf gab die Angeklagte an, die Zeugin an der Handtasche festgehalten zu haben, bestritt jedoch, sie am Arm angefasst zu haben. Die Geschädigte erklärte vor Gericht, am Tatmorgen auf dem Weg zur Arbeit gewesen zu sein, als sie die beiden Angeklagten in einer Einfahrt habe stehen sehen. Auf dem Weg zur Bushaltestelle hätten die beiden sie angesprochen und ihr vorgeworfen, „Instagram-Profile gehackt zu haben“. Ihre Erwiderung, sie sei das nicht gewesen, könne so etwas gar nicht, hätten sie nicht geglaubt. Als sie in den Bus einsteigen wollte, hätten sie dies nicht zugelassen und sie am Arm festgehalten. Ob Calantha Wollnys Freund sie bei dem Vorfall angefasst habe, konnte sie nicht mit Gewissheit sagen, alles sei so schnell gegangen. Der 19-Jährige verweigerte die Aussage, wurde später von allen Vorwürfen freigesprochen.

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Foto: Koop

Die Staatsanwältin erklärte in ihrem Plädoyer, dass der Diebstahl nicht mit Sicherheit feststellbar sei. Sie verwies in den anderen Anklagepunkten darauf, dass Wollny bereits vorbelastet sei und forderte eine Arbeitsauflage. 2017 war Calantha Wollny wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Wochen Jugendarrest verurteilt worden. Der Richter verhängte neben einer Verwarnung 30 Stunden gemeinnützige Arbeit.

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