Mönchengladbach Homejacking-Prozess: Vier Jahre Haft für den Einbrecher

Mönchengladbach · Wegen Wohnungseinbruchs-Diebstahls in fünf Fällen hat die Erste Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts am Dienstag einen Mann (23) zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Auf das Urteil reagierte der 23-Jährige ebenso schweigend wie im gesamten Prozess.

In der Urteilsbegründung ging der Kammervorsitzende Helmut Hinz noch einmal auf die Homejacking-Taten des 23-Jährigen ein. Die Anklage lautete ursprünglich auf schweren Bandendiebstahl. Doch eine Bandenzugehörigkeit ließ sich weder bei den Ermittlungen noch im Prozess nachweisen. Zur Person und zur Anklage äußerte sich der Albaner nicht.

Am Ende waren Staatsanwältin und Gericht überzeugt, dass der Angeklagte in der Zeit von September 2011 bis Oktober 2011 an nächtlichen Einbrüchen in Viersen, Schwalmtal und Nettetal beteiligt war. Nach dem Gutachten eines DNA-Sachverständigen war der 23-Jährige nach Ansicht der Richter durch DNA-Spuren, die an den Tatorten und an zurückgelassenen Beuteteilen gefunden worden waren, als Einbrecher überführt. Vergeblich hatte der Verteidiger einen zweiten DNA-Gutachter gefordert. Der Antrag wurde abgelehnt.

Als die Bewohner schliefen, soll der Albaner in die oft freistehenden Wohnhäuser eingedrungen sein. In den meisten Fällen waren am nächsten Morgen die Fahrzeuge der Bewohner verschwunden. Offenbar hatten der oder die Täter die Autoschlüssel in den gestohlenen Handtaschen entdeckt. Passte der Autoschlüssel nicht oder war das Haus alarmgeschützt, ging man ungerührt zum nächsten Gebäude.

An einigen Gegenständen waren DNA-Spuren gefunden worden, so auch an einer SIM-Karte, die der Angeklagte offensichtlich ohne Handschuhe aus einem Handy herausgeholt hatte. Dabei war DNA-Material des 23-Jährigen übertragen worden. Die Karte wurde später auf einem der Einbruchs-Grundstücke gefunden. Neben einem Gartenhäuschen wurde außerdem ein Farbeimer ohne Metallbügel entdeckt. Dieser abgerissene Bügel wurde Tage später in Utrecht in einem sichergestellten Fahrzeug, das in Schwalmtal gestohlen worden war, unter dem Fahrersitz gefunden. Der Bügel enthielt ebenfalls DNA-Spuren des Angeklagten. Mit einigen der Wagen waren tausende Kilometer zurückgelegt worden. Teilweise waren sie durch den Gebrauch totalbeschädigt. Für ein Fahrzeug mussten 35 000 Euro Reparaturkosten gezahlt werden.

(RP)
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