Mönchengladbach Hohe Haftstrafen für versuchten Raubmord

Mönchengladbach · Zwei Gladbacher müssen für elf und neun Jahre in Haft, weil sie einen 34-Jährigen brutal überfielen.

Auf das Urteil reagierten die 23 und 22 Jahre alten Angeklagten gestern so, wie sie den gesamten Prozess verfolgt hatten - völlig emotionslos. Wegen versuchten Mordes aus Habgier und Heimtücke, besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung hat die 7. Große Strafkammer des Landgerichts gestern den 23-jährigen Angeklagten zu einer Haftstrafe von elf Jahren und den 22 Jahre alten Mittäter zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt.

In der Urteilsbegründung ging der Kammervorsitzende Lothar Beckers noch einmal auf den Fall ein. In einer finanziellen Notlage befanden sich die Angeklagten nicht, als sie in der Nacht zum 10. August 2016 den 34-jährigen Odenkirchener besuchten, niederstachen und beraubten. Ein Bekannter hatte den Kontakt zu dem Opfer, das als wohlhabend galt, hergestellt. Aus Zeugenaussagen war bekannt geworden, dass die Angeklagten das Verbrechen planten und dabei mit Tötungsvorsatz handeln wollten. Man habe von Rattengift und Blausäure gesprochen. Am Ende sei man aber mit Klappmessern in die Wohnung des Opfers gegangen. Nach einem stundenlangen Besuch hatten die Angeklagten zunächst die Wohnung des 34-Jährigen verlassen. Doch der 23-Jährige sagte dann: "Wir ziehen das jetzt durch." Sie kehrten in die Wohnung zurück. Als sie sich dann erneut verabschiedeten stach der 23-Jährige auf dem Weg durch den dunklen Hausflur von hinten zuerst auf Rücken und Nacken des Opfers ein. Der 22-Jährige stach ebenfalls zu. Insgesamt 34 stark blutende Messerstiche zählte ein Rechtsmediziner. Das schwer verletzte Opfer habe den brutalen Überfall nur wegen seiner Leibesfülle überlebt, so der Rechtsmediziner. Die Angeklagten verschwanden mit 254 Goldmünzen im Wert von 300.000 Euro und 30.000 Euro Bargeld. Vorher hatten sie sich bei einem Juwelier erkundigt, wie man Gold zu Geld machen könne. Als die Männer das Opfer zurückließen, sagte der 23-Jährige: "Der verreckt jetzt."

Staatsanwalt Benjamin Kluck hatte jeweils zwölf Jahre Haft gefordert. Doch das Gericht sprach unterschiedliche Strafen aus. Der 23-Jährige sei federführend gewesen.

(RP)
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