Prozess in Mönchengladbach "Hellseherin" wird wegen Betruges verurteilt

Mönchengladbach · Die zunächst wegen schweren Raubes angeklagte Mutter von fünf Kindern hatte zu Prozessbeginn vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht eisern geschwiegen. Das Gericht fällte am Mittwoch ein Urteil.

"Die Tat fand nie statt", hatte sie einen Verteidiger zu dem Anklagevorwurf erklären lassen. Aber nach Zeugenaussagen von Polizeibeamten und des Opfers hatte sich die 33-Jährige, die Mitglied einer mobilen ethnischen Minderheit sein soll, als Täterin zu erkennen gegeben.

Die Betreiberin einer kleinen Gladbacher Boutique hatte die Angeklagte beschuldigt, sie im Februar vergangenen Jahres um teuren Schmuck und 2500 Euro beraubt zu haben. Die 33-Jährige habe sich ihr als Kartenleserin und "Hellseherin" angedient. Die Frauen hatten sich im benachbarten Dönerladen kennengelernt. Doch die Angeklagte prophezeite der Besitzerin des Textilgeschäftes eine schlechte Zukunft. Die "Dämonen" könne sie nur vertreiben, wenn die 32-Jährige Geld und Schmuck besorge. Darauf ließ sich die leichtgläubige Boutique-Betreiberin im Obergeschoss ihres Geschäftes ein. Sie habe von der Angeklagten ein "Weihwasser" erhalten und sei davon ohnmächtig geworden, hatte sich das Opfer erinnert. Als sie erwachte, waren Geld und "Hellseherin" verschwunden. Tage später erstattete die 32-Jährige Anzeige bei der Polizei, sprach aber zunächst nur von einem Diebstahl, weil sie sich schämte. Die Polizisten fragten nach und erfuhren die Wahrheit. Jedoch versäumten sie es, das "Weihwasser", das K.-o.-Tropfen enthalten haben soll, sicher zu stellen.

Die "Weihwasser-Story" bestritt die Angeklagte. Schließlich konnte sie ihr am Ende auch nicht bewiesen werden. Allerdings gab die Angeklagte zu, sich 2500 Euro "unter einer Decke" bei dem hellseherischen Ereignis beschafft zu haben. Außerdem hatte sie dem Opfer versprochen, das Geld wieder zurückzubringen. Tatsächlich sah die allzu leichtgläubige Boutique-Betreiberin ihr Geld nie wieder. Deshalb wurde der Angeklagten am Ende nicht schwerer Raub, sondern Betrug vorgeworfen.

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Foto: dpa, soe;cse lof

Im Gerichtssaal wurden am Mittwoch nicht nur die zahlreichen Vorstrafen der 33-Jährigen wegen Diebstahls bekannt. In einem ganz ähnlichen Fall war es ihr als "Hellseherin"gelungen, ein Opfer um 3500 Euro zu erleichtern. Diesmal verurteilte das Gericht die Frau wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. An das Opfer muss sie 2500 Euro in Raten zurückzahlen und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

(RP)
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