Mönchengladbach Harte Strafe nach Derby-Randale

Mönchengladbach · Wieder einmal war der Angeklagte dabei, als es am 4. Oktober 2008 nach einem verlorenen Bundesligaspiel im Borussenstadion zur Sache ging. Der 1.FC Köln und Mönchengladbachs Borussia waren gegeneinander angetreten.

 Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Foto: ddp, ddp

Borussia hatte verloren. Niedergeschlagen reagierte der 23-jährige Mechaniker, als ihm die Staatsanwältin gestern "Landfriedensbruch und versuchte Körperverletzung" vorwarf.

In vorderster Reihe, so war er auf einem Video zu sehen, soll er damals die Mitglieder einer Polizeikette mit einem Feuerzeug beschossen und außerdem bespuckt haben. "Es tut mir leid, aber ich bekam Pfefferspray ins Gesicht, da habe ich gespuckt", versuchte der Mann zu bagatellisieren. Alles sei nur im Affekt passiert. Tatsächlich habe er keinen der Polizeibeamten getroffen.

Die Staatsanwältin hielt diese Version eher für ein Lippenbekenntnis und reagierte skeptisch. Sie war damals selbst im Stadion und hatte den Polizeieinsatz beobachtet. "Das war Krieg, und Sie standen in der ersten Reihe", hielt sie dem Mann auf der Anklagebank empört vor. Schließlich gab der 23-Jährige verlegen zu, dass er wie immer "mitten unter den Idioten" gewesen sei. Außerdem habe er an dem Tag von morgens an Bier und Schnaps getrunken. "Am Ende habe ich auch mitgemacht, gepöbelt und geschrien", gab der Angeklagte, der im Alltagsleben offenbar niemals auffällt, schließlich zu. Inzwischen halte er sich von jedem Fußballstadion fern. Zudem habe er bundesweit Stadionverbot.

Doch dann erfuhren die staunenden Zuhörer im Gerichtssaal. sie hörten, dass der Gladbacher im Vorjahr bereits in der Gelsenkirchener Fußballarena als prügelnder Fan aufgefallen war und sich dafür eine sechsmonatige Bewährungsstrafe eingehandelt hatte. Außerdem musste sich der 23-Jährige in früheren Jahren schon als Randalierer nach Fußballspielen vor dem Jugendrichter verantworten.

Leider falle sein Mandant als aggressiver Rowdy bei Fußballspielen auf. Im Alltag sei der 23-Jährige jedoch ein friedlicher Arbeitnehmer, setzte sich der Verteidiger für den Angeklagten ein. Am Ende verurteilte ihn das Gericht wegen Landfriedensbruchs und versuchter Körperverletzung zu einer einjährigen Freiheitsstrafe mit Bewährung. Allerdings muss er eine Geldbuße von 1000 Euro zahlen.

(RP)
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