Mönchengladbach Handy-Parken bald in Gladbach

Mönchengladbach · Der Pilotversuch in Köln war erfolgreich. Mittlerweile ziehen die Städte Hamburg, Berlin und Frankfurt nach. Da will Mönchengladbach nicht abseits stehen. Deshalb gibt es bargeldloses Parken vermutlich bald in der Stadt. Voraussetzung ist ein Handy. Die Stadt rechnet mit Einnahmen von 85000 Euro, die über das Handy-Parken eingenommen werden. Ist der Versuch erfolgreich, soll das System auf Anwohnerparken ausgedehnt werden.

Der Pilotversuch in Köln war erfolgreich. Mittlerweile ziehen die Städte Hamburg, Berlin und Frankfurt nach. Da will Mönchengladbach nicht abseits stehen. Deshalb gibt es bargeldloses Parken vermutlich bald in der Stadt. Voraussetzung ist ein Handy. Die Stadt rechnet mit Einnahmen von 85 000 Euro, die über das Handy-Parken eingenommen werden. Ist der Versuch erfolgreich, soll das System auf Anwohnerparken ausgedehnt werden.

Und so funktioniert es: Der Handy-Besitzer, der das bargeldlose Parken in Anspruch nehmen will, lässt sich bei einem Betreiber registrieren. Den findet er über www.mobil-parken.de. Derzeit gibt es acht zertifizierte Betreiber. Über die Bedingungen muss sich der Kunde informieren. Ein Betreiber verlangt zum Beispiel eine Gebühr, die anderen sind kostenfrei, übermitteln dem Kunden stattdessen aber per Handy Werbung und bieten ihm Web-Dienste an. Im Gegenzug bekommt der Handy-Parker eine Plakette, die er gut sichtbar im Auto anbringen muss.

Wer seinen Pkw an einem Parkplatz abstellt und Handy-Parker ist, muss sich nun zunächst am Parkautomaten über die sechsstellige Handy-Parkzonen-Nummer informieren. Damit werden die Stadt und die jeweilige Parkzone angezeigt. Der Nutzer tippt die Nummer ein. Kommt er zurück, wiederholt er dies. Bis zur Höchstparkdauer bestimmt er so die Parkzeit. Die Rechnung wird in der Regel einmal im Monat vom Betreiber, der die Parkgebühren in voller Höhe an die Stadt abführt, zugesandt. Die Stadt schließt einen Vertrag mit den Betreibern ab, die beim Projekt Handy-Parken in Mönchengladbach mitmachen wollen.

Wer darauf hofft, dass die Politessen dem Handy-Parker kein Knöllchen verpassen können, sieht sich getäuscht. Die Ordnungskräfte haben besondere Kontrollgeräte und können so überprüfen, ob jemand auch tatsächlich den Parkvorgang bei seinem Betreiber angezeigt hat. Wenn nicht, muss gezahlt werden.

(RP)
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