Mönchengladbach Handy-Dieb muss ein Jahr in Haft

Mönchengladbach · Raub, Körperverletzung und Widerstand gegen Polizeibeamte warf der Staatsanwalt dem Angeklagten (26) mit dem algerischen Pass vor. Er könne sich kaum noch an das Tatgeschehen erinnern, beteuerte der bereits abgelehnte und von Abschiebung bedrohte Asylbewerber gestern vor dem Schöffengericht. "Ich war betrunken", ließ er durch eine arabische Dolmetscherin übersetzen.

Schließlich schilderte der Verteidiger für seinen Mandanten, was der Bewohner eines Mönchengladbacher Asylheimes in der Nacht zum 14. Januar getan hatte. Am Kapuzinerplatz sprach der Angeklagte eine junge Frau an und warf sich auf die 23-Jährige. Der Wodkatrinker entriss ihr die Handtasche und entnahm das Handy, die Geldbörse und den Personalausweis. Aber der Räuber kam nicht weit. Ein Polizeibeamter hatte ihn beobachtet und ihn auf der Flucht erwischt. Der Polizist hielt ihn bereits fest, als der 26-Jährige das Handy in ein Gebüsch warf. Der Beamte griff nach dem Mobiltelefon und brachte den sich wehrenden Mann zum Polizeiwagen. Dort half eine Polizeibeamtin den um sich schlagenden Angeklagten zu fesseln. Später erklärte der Asylbewerber den staunenden Beamten: "Ich muss das machen, ich brauche Geld".

Ja, er brauche Geld für Alkohol und Marihuana, hatte der Algerier auch dem psychiatrischen Sachverständigen gesagt. Vom Sozialamt erhalte er monatlich 40 Euro und Lebensmittelgutscheine. Oft verkaufe er die Gutscheine, die einen Wert von 60 Euro haben, für 15 Euro. Der Gutachter attestierte dem 26-Jährigen chronischen Alkoholismus und Cannabismissbrauch.

Nach den Überfällen war der Asylbewerber, der bereits im Dezember 2011 wegen einer ähnlichen Tat zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden war, mit "aggressiver Enthemmung" aufgefallen, so der Gutachter. Der drogensüchtige Alkoholiker sei in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt und müsse wegen Wiederholungsgefahr in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden, empfahl am Ende der Sachverständige.

Dem schloss sich das Schöffengericht an und verurteilte den Angeklagten zu einem Jahr und einem Monat Haft. Allerdings muss der 26-Jährige zuerst die Strafe verbüßen und wird erst anschließend in einer Klinik untergebracht.

(RP/rl)
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