Urteil Strafe und Geldbuße für das Sammeln von Kriegswaffen

Mönchengladbach · Das Landgericht hat zwei befreundete Männer verurteilt: Joachim B. verkaufte Dietmar F. ein Präzisionsgewehr. Es war nicht das einzige in einer stattlichen Sammlung.

Das Mönchengladbacher Landgericht hat zwei befreundete Männer wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und des Besitzes von Kriegswaffen zu einer Bewährungsstrafe und einer Haftstrafe verurteilt. Für den Vorsitzenden Richter war es das erste Mal, dass er sich in einer Verhandlung mit dem Thema Kriegswaffen befassen musste.

Der Angeklagte Dietmar F. aus Krefeld macht zunächst einen sehr seriösen Eindruck, als kaufmännischer Angestellter arbeitet er seit fast 20 Jahren im selben Unternehmen. Doch er pflegt eine ungewöhnliche Sammelleidenschaft. Als seine Dachgeschosswohnung am 21. März durchsucht wurde, stellte die Polizei neben zwei Präzisionsgewehren, ein Repetiergewehr, eine Armbrust, ein Bajonett, zwei Schalldämpfer, einen Morgenstern und rund 2800 Schuss scharfe Munition sicher. Das Gutachten des Landeskriminalamtes ergab, dass es sich bei den Präzisionsgewehren um Schusswaffen handelt, die als halbautomatische Selbstladegewehre nach dem 2. September 1945 von der jugoslawischen Armee zur Kriegsführung eingesetzt wurden und somit unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen.

Den Hinweis, dass sich diese Kriegswaffen bei Dietmar F. befanden, erhielt die Polizei vom zweiten Angeklagten, Joachim B. aus Mönchengladbach. Bei gelegentlichen Treffen sollen sich die Männer über Waffen und Scharfschützengewehre unterhalten haben. „Für Außenstehende ist das vielleicht nicht nachvollziehbar“, sagte Dietmar F. während der Verhandlung. Joachim B. habe ihn dann gefragt, ob er Interesse an so einer Waffe habe und als dieser das bejaht habe, habe Joachim B. ihm ein Präzisionsgewehr zum Kauf angeboten. Das zweite Präzisionsgewehr habe Dietmar F. für seinen Bekannten nur aufbewahrt, da dieser noch keinen geeigneten Lagerungsort gefunden habe.

„Ich habe den Glauben an den Rechtsstaat verloren“, hatte Joachim B. in einer vorherigen Befragung gesagt. Denn der Rhein-Kreis Neuss hatte den studierten Chemiker wegen Lagerung von Chemikalien zu einer hohen Geldstrafe verpflichtet. Dies habe zu Geldnot und schließlich zu der kriminellen Laufbahn geführt. Joachim B. war bereits in vorherigen Verfahren wegen mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zu vier Jahren Haft verurteilt worden, durch den Verstoß gegen das Waffengesetz wurde die Strafe nun auf vier Jahre und neuen Monate verlängert.

Dietmar F. wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, diese wurde zur Bewährung (vier Jahre) ausgesetzt. Außerdem soll er 7500 Euro an „Ärzte ohne Grenzen“ spenden.

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