Mönchengladbach Haftstrafe für Ladendieb

Mönchengladbach · Obdachloser stahl eine Flasche Schnaps. Dafür muss er zwei Monate in Haft.

Der obdachlose Angeklagte (50) hatte kaum den Gerichtssaal betreten, als ihn der Richter fragte: "Was haben Sie denn heute getrunken?" Bereitwillig antwortete der Mönchengladbacher, der auf der Straße lebt: "Ich habe eine Flasche Bier getrunken, um meine Nervosität zu bekämpfen." Offenbar war bekannt, dass der 50-Jährige seit Jahren dem Alkohol zugeneigt ist.

Laut Anklage soll der Wohnungslose am 22. Juni 2016 in einem Supermarkt in Mönchengladbach eine Flasche Korn für 4,99 Euro gestohlen haben. Er hatte den Schnaps in seiner Tasche versteckt und wollte den Supermarkt verlassen, ohne zu bezahlen. "Ich kann mich kaum noch daran erinnern. Ich muss es ja gewesen sein, weil sich meine Unterschrift sowohl bei der Polizei als auch in der Diebstahlsmeldung des Supermarktes befindet", gab der Mann zu. Eine Angestellte erinnerte sich an den Dieb: "Der Mann war öfter bei uns. Er war immer freundlich und machte nie Ärger."

Nach dem Verlesen des Vorstrafenregisters war klar, dass der Angeklagte eine jahrelange Alkoholiker-Laufbahn hinter sich hat. 1998 wurde er wegen Vollrauschs verurteilt, 2002 wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten Haft und wegen Trunkenheit im Verkehr zu sieben Monaten Haft. Danach fiel er erneut wegen Diebstahls und Sachbeschädigung auf. Der 50-Jährige gilt überdies als Bewährungsversager, weil er einmal betrunken bei den Maltesern eintraf, als er dort eigentlich Arbeitsstunden absolvieren sollte.

Der Bewährungshelfer des Gladbachers berichtete im Gerichtssaal, dass der Alkoholiker bereits mehrere Entgiftungen vergeblich hinter sich gebracht habe, täglich in der Obdachlosenszene unterwegs sei und am Tag zwölf Euro Grundsicherung erhalte.

"Ich will mich um eine Therapie bemühen", beteuerte am Ende der Angeklagte. "Wie soll ich das denn glauben? Sie schaffen es ja nicht einmal, ohne Bier bei mir im Gerichtssaal zu erscheinen", erwiderte der Richter. Die Staatsanwältin forderte für den Ladendieb schließlich eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten ohne Bewährung. "Ich nehme alles an und entschuldige mich", beteuerte der 50-Jährige. Das Gericht schloss sich dem Antrag an und verurteilte den Obdachlosen zu zwei Monaten Haft.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort