Mönchengladbach Haftstrafe für junge Männer, die bei Einbrüchen Party machen wollten

Mönchengladbach · Sie stiegen in Schulen, Kindergärten und Warenhäuser ein: Der Staatsanwalt warf zwei 17 und 20 Jahre alten Männern eine Tatserie mit 14 Einbrüchen vor.

Ein 17-jähriger Obdachloser und ein 20 Jahre alter Mönchengladbacher saßen gestern nicht zum ersten Mal vor Gericht. Sie haben bereits einiges auf dem Kerbholz: Gleich mehrere Vorstrafen sind bei beiden registriert. Gestern gestanden sie ohne zu zögern vor dem Jugendschöffengericht, Anfang des Jahres in einem Zeitraum von drei Wochen zahlreiche Einbrüche. Dabei hatten sie es unter anderem auf Schulen und Kindergärten abgesehen. So stahlen sie aus einer Jüchener Schule zwei Laptops und 2500 Euro. Auch Kindergärten in Jüchen verschonten die beiden nicht. Auch hier fielen ihnen Laptops in die Hände. In einem Warenhaus konnten sie sogar einen Tresor aufhebeln und daraus 4000 Euro erbeuten.

In einem Mönchengladbacher Warenhaus gelang es ihnen nicht, den Tresor zu öffnen. In einem Mönchengladbacher Mehrfamilienhaus fiel ihnen ein Fahrrad im Wert von 2000 Euro in die Hände. Am Ende hatten die jugendlichen Einbrecher Pech: An einem Gladbacher Warenhaus hatten sie Dachziegel entfernt und waren so in das Gebäude eingedrungen. Doch hier wurden sie nach dem Alarm gestellt und festgenommen.

Im Gerichtssaal war bald klar, dass die beiden die Diebstähle nicht aus Not begangen hatten. "Party wollten wir machen", gaben sie zu. Die Straftaten, die die Angeklagten mit einem Teleskopschlagstock begangen hatten, wurden als Diebstähle mit Waffen gewertet. Solche Taten ahndet der Gesetzgeber mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Bei beiden Angeklagten wurde Jugendstrafrecht angewendet.

Den Obdachlosen verurteilte das Jugendschöffengericht wegen Einbruchsdiebstahls in acht Fällen zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren. Außerdem wurde in dessen Strafe noch ein Strafbefehl mit ein bezogen. Der mitangeklagte Mönchengladbacher erhielt wegen Diebstahls mit Waffen in insgesamt sechs Fällen eine Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Beide Angeklagte seien Bewährungsversager. Da könne es keine milde Strafe mehr geben, hieß es in der Urteilsbegründung des Gerichts. Zugunsten der jungen Männer hatte das Gericht deren Geständnis gewertet, zugleich aber auch festgestellt, dass die Angeklagten mit ihren heftigen Straftaten eine nicht unbeträchtliche Beute gemacht und dabei erhebliche Schäden verursacht hatten.

(RP)
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