Mönchengladbach Haft für Enkel, der seine Großmutter erstickte

Mönchengladbach · Wegen gemeinschaftlichen Mordes aus Habgier, Raubes mit Todesfolge und versuchten Einbruchs hatte die Erste Jugendkammer des Landgerichts im Juli vergangenen Jahres zwei Schwalmtaler zu langjährigen Jugendstrafen verurteilt.

Die neuneinhalbjährige Freiheitsstrafe, die der Enkel (21) bekam, wurde rechtskräftig. Die Mönchengladbacher Richter hatten den 21-Jährigen für den Erstickungstod der Großmutter (73) verantwortlich gemacht. Dessen gleichaltriger Ex-Freund und Mittäter erhielt 2011 eine Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten. Der frühere Freund des Enkels hatte allerdings Revision gegen das Urteil eingelegt. Danach hatte der Bundesgerichtshof (BGH) dessen Urteil aufgehoben und den Fall an das Mönchengladbacher Landgericht zurückverwiesen. Deshalb muss jetzt die Zweite Große Jugendkammer am 19. September den Schwalmtaler Mordfall erneut verhandeln.

Den Einbruchsversuch in das Haus der Großmutter in Amern und den Raub von Schmuck und einem Notebook hatten die früheren Freunde im Prozess ohne weiteres zugegeben. Ansonsten versuchten die beiden jungen Männer, sich im Verfahren gegenseitig zu belasten. Offenbar hatten die Angeklagten ursprünglich einen Wohnungseinbruch geplant. Am 18. Januar vorigen Jahres stießen sie ein Fenster des Gebäudes auf und versuchten auf diese Weise, in das Haus zu gelangen. Aber der Einbruchsversuch war nicht unbemerkt geblieben. Deshalb gaben die beiden Schwalmtaler ihren Plan zunächst auf. Wenig später klingelten sie dann doch an der Haustür. Der Enkel soll das Haus als erster betreten und die Oma sofort zu Boden gebracht haben.

Inzwischen sollte der Mittäter und Ex-Freund aus der Küche Tücher zum Knebeln holen. Nach Überzeugung des Gerichts soll der 21-Jährige die Großmutter sofort gewürgt haben. Danach soll sie still gewesen sein. Er habe ihr doch nur den Mund zugehalten, weil sie nicht schreien sollte. Dazu hatte ein Rechtsmediziner erklärt: "Durch einfaches Mundzuhalten ist die Frau nicht getötet worden". Weder der Enkel noch der Mittäter hatten sich damals noch um das Opfer gekümmert. Die jungen Männer suchten im Haus nach Beute. Am nächsten Morgen verkauften sie den Schmuck und das erbeutete Notebook in Mönchengladbach im Leihhaus.

Am Ende hatte die Erste Jugendkammer den Enkel für den Erstickungstod der Oma verantwortlich gemacht. Aber der Mitangeklagte, der jetzt erneut vor Gericht muss, habe den Tod der Seniorin ebenfalls billigend in Kauf genommen, hieß es 2011 im Urteil.

(RP)
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