Prozess in Mönchengladbach Haft: Dealer wollte 15-Jähriger Marihuana verkaufen

Mönchengladbach · Im Oktober 2012 durchsuchten Drogenfahnder die Wohnung des Mönchengladbachers (59) und wurden fündig. Offensichtlich war der 59-jährige Rentner mit dem kongolesischen Pass bereits vorher als Dealer in Verdacht geraten und observiert worden.

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Foto: dpa, obe fpt hjb lre

Gestern musste sich der Schwarzafrikaner wegen 52-fachen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln und Handels mit Marihuana vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht verantworten. Der Angeklagte gab zu, sich das Marihuana von einem unbekannten belgischen Dealer beschafft und in Tütchen mit Konsumeinheiten in der Szene weiter verkauft zu haben. Für den eigenen Konsum habe er sich davon auch bedient. Am 9. Oktober vorigen Jahres habe er einem 15-jährigen Mädchen Marihuana für zehn Euro angeboten. Das Geschäft endete als Versuch, weil Polizeibeamte bereits die Wohnung des Dealers durchsuchten. Er habe nicht gewusst, dass das Mädchen noch minderjährig war, hatte sich der Angeklagte verteidigt. Dieses Teilgeständnis ließ der Kongolese, der seit Jahren in der Bundesrepublik lebt, von einer Dolmetscherin übersetzen.

Bei der Wohnungsdurchsuchung entdeckten die Beamten in einem Nussbaumschrank im Schlafzimmer ein Männerjackett, aus dessen Ärmel ein Beutel mit 90 Gramm Marihuana fiel. Ein Drogenhund hatte die Fahnder zu dem Schrank geführt. Der Kongolese beteuerte allerdings: "Davon weiß ich nichts. Das gehört mir nicht". Weder Gericht noch Staatsanwalt nahmen ihm diese Aussage ab. Etwa anderthalb Meter neben dem Rauschgift hatte der Wohnungsinhaber einen Baseballschläger deponiert. Der sei zur Selbstverteidigung bestimmt, hatte der Angeklagte bei der Polizei erklärt. "Den habe ich im Park gefunden und wollte ihn später zum Sperrmüll geben", hatte er dagegen im Gerichtssaal behauptet. Laut Anklage soll er mit 1275 Gramm Marihuana gehandelt und in der Wohnung 118 Gramm vorrätig gehalten haben.

Am Ende beschlossen Schöffengericht und Staatsanwalt, den Fall des Kongolesen an eine Große Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts zu verweisen. Der Angeklagte habe eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft zu erwarten. Dafür reiche die Strafgewalt des Schöffengerichts nicht aus. Außerdem muss der Angeklagte zurück in die Untersuchungshaft — wegen Fluchtgefahr.

(RP/rl)
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