Mönchengladbach Gutachten: Die Stadt muss den Baumarkt in der City Ost zulassen

Mönchengladbach · Nun hat ein externes Rechtsgutachten offenbar bestätigt, was das städtische Rechtsamt bereits zuvor versichert hatte: Die Stadt kommt nicht darum herum, dem Grundstückseigentümer Aurelis hinter dem Mönchengladbacher Hauptbahnhof den Bau eines Hornbach-Baumarkts zu gestatten.

 In den hinteren Teil der City Ost soll ein Baumarkt. Die politische Mehrheit ist dagegen und wird das Projekt vermutlich nur verhindern können, wenn die Stadt Grundstückseigentümer Aurelies Schadenersatz zahlt.

In den hinteren Teil der City Ost soll ein Baumarkt. Die politische Mehrheit ist dagegen und wird das Projekt vermutlich nur verhindern können, wenn die Stadt Grundstückseigentümer Aurelies Schadenersatz zahlt.

Foto: Reicharzt

Nach Informationen der RP kommt das Gutachten, das der Verwaltung noch nicht in seiner endgültigen Fassung vorliegt, zu diesem Ergebnis.

Projektentwickler Aurelis hatte angedroht, die Stadt auf knapp sieben Millionen Euro Schadenersatz zu verklagen. CDU, Grüne, FDP, Linke und der Masterplan-Verein MG 3.0 sind gegen einen Baumarkt in der City Ost. Die Kritiker argumentieren: Der Baumarkt wird nur von einer Stelle in der Innenstadt an eine andere Stelle verlagert. Wirtschaftlich habe die Stadt also keinen Nutzen; städtebaulich sei das Gelände potenziell zu wertvoll, um darauf einen Baumarkt zu errichten. Der Masterplan sieht auf dem Areal hochwertige Büros in größerem Stil, viel Grün und eine Wasserfläche vor. Zuletzt hatte sich ein Kompromiss abgezeichnet. Aurelis hatte vorgeschlagen, den Hornbach-Baumarkt im hinteren Teil des Geländes zu bauen, sich dafür aber bei allen weiteren Planungen an den Ideen des Masterplans zu orientieren. Auf dem Areal an der Breitenbachstraße steht bereits ein B&B-Hotel, das vor einem Jahr eröffnet wurde und seither gut frequentiert wird.

Noch steht die Rechtsfrage nicht auf der Tagesordnung des Planungs- und Bauausschusses am Dienstag. Ob das Gutachten bis dahin in seiner Endfassung vorliegt und von der Verwaltung bewertet werden kann, war noch unklar. Die Verwaltung will den Politikern aber in jedem Falle Gelegenheit zur Diskussion geben. Darum kommt nicht infrage, das Ergebnis am Ende der Sitzung beim Tagungsordnungspunkt "Anfragen und Mitteilungen" nur kurz vorzustellen.

(RP)
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