Mönchengladbach Gülistan Yüksel könnte Taxikonzession verpachten

Mönchengladbach · Beim Ordnungsamt liegt ein Antrag auf Übernahme der Konzessionen. Bis Januar kann Yüksel den Betrieb ruhen lassen.

 Gülistan Yüksel ist seit kurzem Mitglied des Bundestags.

Gülistan Yüksel ist seit kurzem Mitglied des Bundestags.

Foto: Raupold/Schütz

Die frischgebackene Bundestagsabgeordnete Gülistan Yüksel (SPD) darf ihren Taxibetrieb weiter ruhen lassen. "Die Betriebspflicht musste aufgrund des Ergebnisses eines Rechtsgutachtens noch bis maximal Januar ruhend gestellt werden", teilte Stadtsprecher Wolfgang Speen auf Anfrage mit. Die Befreiung erfolge formal jedoch mitnichten aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage, sondern nach dem Personenbeförderungsgesetz wegen ihrer Tätigkeit im Bundestag. Die mache die Weiterführung des Betriebes unmöglich — und man müsse Yüksel eine "angemessene Zeit" einräumen, um zu entscheiden, ob sie ihre Konzession verkaufen oder verpachten möchte. "Die Bewertung des Antrages erfolgte ausschließlich nach Recht und Gesetz."

Dem Vernehmen nach hat die SPD-Politikerin, die sich zu dem Thema derzeit nicht äußern möchte, sich noch nicht abschließend überlegt, was sie mit ihrem Betrieb, der über drei Taxis verfügt, machen wird. Nun jedoch kommt offenbar Bewegung in die Angelegenheit, denn es gibt einen Interessenten. "Aktuell liegt seit dieser Woche ein Antrag auf Übernahme der Konzessionen beim Ordnungsamt vor", sagt Speen. Dieser befinde sich in der Prüfung seitens der Verwaltung.

Die Tendenz der Bundestagsabgeordneten Gülistan Yüksel dürfte voraussichtlich in Richtung Verpachtung gehen. Denn würde sie die Konzessionen verkaufen — was aktuell ohnehin nicht sehr lukrativ wäre — dürfte sie frühestens acht Jahre später eine neue beantragen. Und das würde immerhin das Selbstvertrauen voraussetzen, dem Bundestag noch mindestens eine weitere Legislaturperiode anzugehören.

Genehmigungsentbindungen aus Gründen der Pächtersuche seien keineswegs ungewöhnlich, teilte die Stadt weiter mit. In den vergangenen Jahren habe es mehrere Fälle unterschiedlicher Unternehmen gegeben, die deswegen von der mit der Konzession verbundenen Pflicht, ihre Taxis auch zu betreiben, zeitweise entbunden wurden. "Die Genehmigungen liefen dabei in der Vergangenheit über unterschiedliche Zeiträume von 20 Tagen bis hin zu 18 Monaten", sagt Speen.

(RP)
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