Mönchengladbach Großvater vergriff sich an zwei Enkelkindern

Mönchengladbach · Die Tochter und Nebenklägerin erklärte im Berufungsprozess: "Mich hat er als Kind auch angefasst."

Weil er sich an Kindern vergangen haben soll, musste sich ein Rentner (66) gestern in einem Berufungsprozess erneut vor Gericht verantworten. Der Mönchengladbacher war bereits im vergangenen Jahr wegen sexuellen Missbrauchs in fünf Fällen zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Doch der 66-Jährige hatte das Urteil nicht akzeptiert. Er legte Berufung ein. Die Staatsanwältin warf dem Rentner vor, zwei Enkelinnen, eine im Kindesalter und die andere als Jugendliche, bei Besuchen jahrelang sexuell missbraucht zu haben. Die Ehefrau und die gemeinsamen Kinder hatten sich danach von dem Mönchengladbacher getrennt.

"Mein Mandant will alle Vorwürfe zugeben und die Berufung allein auf das Strafmaß beschränken", erklärte dessen Verteidiger gestern. Der Rentner absolviere bereits eine Therapie. "Ich bereue das Ganze. Das war eine große Sauerei. Ich versuche das aufzuarbeiten und möchte mich entschuldigen", beteuerte der Angeklagte. Zugleich bedauerte sich der 66-Jährige: "Ich sitze den ganzen Tag allein zu Hause. Ich war früher Kraftfahrer. Aber ich habe keine Arbeitsstelle mehr. Immer, wenn meine Kinder den Arbeitgeber informiert haben, musste ich wieder gehen". Er wolle doch seine Frau unterstützen, die am meisten unter dem Fall leide. "Meiner Frau wird vorgeworfen, sie habe doch etwas merken müssen", meinte der Angeklagte. Zugleich gab er zu, dass es zur Ehefrau nur noch telefonischen Kontakt gebe.

Erklären konnte der Mann seine Übergriffe auf die beiden Enkelkinder nicht. "Ins Gefängnis will ich aber nicht, ich möchte Bewährung", bat der Angeklagte. Aber weder das Gericht noch die Staatsanwältin sahen einen Anhaltspunkt für eine günstige Sozialprognose, eine Voraussetzung für eine Bewährungsstrafe. Plötzlich meldete sich seine Tochter, die Mutter der Enkelkinder. "Mein Vater hat mich als Kind ebenfalls angefasst. Ich habe das meiner Mutter gesagt. Doch die hatte Angst vor meinem Vater", rief die Frau laut weinend in den Gerichtssaal. Als die Mutter an Krebs erkrankt sei, habe sie ihre Mutter gepflegt und nicht der Angeklagte. Der Vater sei außerdem nicht allein. Er habe eine Freundin.

Danach empfahl das Gericht dem Angeklagten, sich mit seinem Verteidiger zu beraten. Der erklärte später: "Ich nehme die Berufung zurück und akzeptiere die Strafe". Und die muss er nun verbüßen.

(RP)
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