Mönchengladbach Der fünfte Leihhaus-Räuber ist im Prozess geständig

Mönchengladbach · Das Gericht will noch weitere Zeugen hören.

Am 25. November 2015 haben fünf junge Männer das Leihhaus Bodenhagen an der Bismarckstraße überfallen. Aus einem Tresor sollen sie damals Schmuck und Geld im Wert von mehr als einer halben Million Euro entnommen haben. Vier Täter (21,22 und 27 Jahre alt) kamen bereits 2016 vor Gericht und wurden wegen erpresserischen Menschenraubes und schweren Raubes zu sieben Jahren, fünf und fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Ein 21-jähriger Angeklagter kam mit einer Jugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten davon. Ein Mittäter (24) konnte sich bisher einer Verurteilung entziehen. Jetzt muss sich der Mönchengladbacher vor der Zweiten Großen Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts verantworten.

Bereits zu Prozessbeginn hatte sich der Angeklagte, der aus einer kinderreichen Familie stammt und als Sechsjähriger aus der Türkei nach Deutschland gekommen war, geständig gezeigt. Er hatte seine Beteiligung an dem brutalen Überfall nicht bestritten. Die Männer seien damals schreiend und mit einer Waffe in der Hand hereingekommen und hätten gerufen: „Überfall, alle auf den Boden“, so lauteten damals die Zeugenaussagen der Überfallenen. Auffallend eindringlich hatte der „letzte Leihhaus-Räuber“ sich als Kiffer und Marihuana-Konsument dargestellt, der zwar ein Berufskolleg besuchte, was er dann aber ohne Abschluss verließ. So erinnerte sich gestern ein Zeuge, mit dem der Angeklagte als Jugendlicher gemeinsam das Kolleg besuchte: „Wir haben oft geschwänzt, waren dann bei mir zu Hause und haben Marihuana konsumiert.“ Ein 26-jähriger Spielertrainer, mit dem der Angeklagte damals in einer Fußball-Mannschaft spielte, hatte den Angeklagten dabei beobachtet, wie er in einer Ecke Marihuana rauchte. Von Drogenscreenings, denen sich der Fußballer damals angeblich unterziehen musste, habe er nichts gewusst, so der Zeuge.

Doch der psychiatrische Sachverständige erinnerte sich gestern in seinem Gutachten. dass der Angeklagte von Urinproben gesprochen habe, die er seinerzeit bei dem Fußballverein abgeben musste. Anschließend musste der junge Mann den Verein verlassen. Als 17-Jähriger habe der Angeklagte mit Cannabis angefangen, hieß es im Gutachten. .Gleichwohl sei der junge Mann strafrechtlich voll verantwortlich. Der Gutachter schlug für den Cannabis-Abhängigen eine einjährige Therapie vor. Am Ende beschloss das Gericht, den Prozess am 31.Oktober mit weiteren Zeugen fortzusetzen.

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