Mönchengladbach Gladbacher Wirte schummeln beim Wasser

Mönchengladbach · Unter Mönchengladbachs Gastwirten gibt es einige Schummler. Das hat die Verbraucherzentrale NRW bei ihrem neuesten Marktcheck herausgefunden. 50 Kneipen und Restaurants wurden in fünf NRW-Städten getestet.

Neben Essen, Gelsenkirchen, Münster und Bochum wurden auch in Gladbach zehn Lokale unter die Lupe genommen. In Stichproben wollte die Verbraucherzentrale herausfinden, wie genau es die Wirte mit der Mineralwasser- und Tafelwasserverordnung nehmen.

Gladbach auf Platz fünf

Die besagt nämlich, dass natürliches Mineralwasser, das nicht unmittelbar nach seiner Gewinnung oder Bearbeitung verbraucht wird, am Quellort abgefüllt werden muss. Es darf gewerbsmäßig nur in (...) bestimmten Fertigpackungen in den Verkehr gebracht werden. Absatz zwei der Verordnung schreibt vor, dass die (...) verwendeten Fertigpackungen mit einem Verschluss versehen sein müssen, der geeignet ist, Verfälschungen oder Verunreinigungen zu vermeiden. Damit soll verhindert werden, dass dem Kunden statt Mineralwasser tafelwasser oder sogar Leitungswasser vorgesetzt wird.

Während Essen und Münster gut abschnitten, landete Mönchengladbach auf dem letzten Platz. In sieben von zehn Restaurants sei dort das Wasser im Glas und nicht in der Flasche serviert worden. Ein Verstoß gegen die Verordnung. "Normalerweise werden diese Verstöße dem Lebensmittelüberwachungsamt mitgeteilt", sagt Stefanie Lehmann von der Ernährungsabteilung der Verbraucherzentrale in Düsseldorf.

Die Verbraucherschützer monierten zudem, dass bei einigen Gläsern im gewerblichen Ausschank die Füllmenge nicht abgelesen werden konnte. Es fehlten also sowohl die Füllstriche als auch die Volumenangabe. "In einer Mönchengladbacher Gastwirtschaft fehlte die Eichung ganz, so dass man die Füllmenge des Glases nicht ablesen konnte", sagt Stefanie Lehmann. "In einer anderen war das Glas nicht bis zum Eichstrich aufgefüllt". Wenn das Glas nicht korrekt befüllt worden sei, läge es in der Hand des Gastes, ob er dies bei der Bedienung bemängelt oder nicht. "Wir weisen ihn lediglich darauf hin, dass er das Recht dazu hat."

Abschließend bleibt also festzuhalten: Wer in Gaststätten ein Mineralwasser bestellt, muss es in der Flasche serviert bekommen. Wer schlicht "ein Wasser" bestellt, kann davon ausgehen, dass es sich um Tafelwasser handelt, dass aus der schankanlage abgefüllt werden darf. Bei anderen offenen Getränken sollten Gäste auf die Füllmenge achten.

(RP)
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