Mönchengladbach Gladbacher betrog Jobcenter um fast 20.000 Euro

Mönchengladbach · Niedergeschlagen saß der Mönchengladbacher (60) neben seinem Anwalt auf der Anklagebank. Der 60-Jährige, der ohne Schulabschluss und Ausbildung ist, war für Polizei und Justiz bisher ein unbeschriebenes Blatt. Doch jetzt warf die Staatsanwältin dem Mann Betrug in drei Fällen vor: In den Jahren 2012, 2013 und 2014 soll der Angeklagte das Jobcenter um nahezu 20.000 Euro betrogen haben.

Der 60-Jährige war sofort geständig. Er hatte dem Jobcenter verschwiegen, dass er eine Arbeit aufgenommen hatte. Oder er hatte den Arbeitslohn gar nicht oder nur unvollkommen angegeben. Das Geld erhielt er immer am Freitag in bar und ohne Quittung. "Damals wollte meine Frau die Scheidung. Wir leben getrennt. Ich hatte Geldnot", versuchte der Mann den dreisten Betrug zu erklären.

Die Bedarfsgemeinschaft wurde aufgelöst. Der Angeklagte übte Nebentätigkeiten oder Vollzeitbeschäftigungen aus. Jedes Mal gab er viel geringere Einkünfte an. Inzwischen muss er den beträchtlichen Schaden ersetzen. Monatlich wird ihm nur noch die Hälfte der sonst üblichen Jobleistung ausgezahlt.

Die Staatsanwältin forderte für den Betrüger eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten - mit Bewährung. Eine Geldstrafe sei in diesem Fall nicht mehr möglich, so die Anklagevertreterin. Ein Bewährungshelfer soll den Angeklagten in der dreijährigen Bewährungszeit begleiten. Außerdem solle der 60-Jährige 100 Stunden Sozialstunden leisten. Diesem Plädoyer schloss sich der Verteidiger jedoch nicht an. Schließlich habe sein Mandant sofort bei dem polizeilichen Zugriff alles eingestanden. Der Mann habe in einer schwierigen ehelichen Trennungsphase gehandelt. Eine Freiheitsstrafe sei deshalb unverhältnismäßig, so der Verteidiger. Der Angeklagte habe bereits einen Rentenantrag gestellt. Er sei nicht mehr arbeitsfähig.

Der Mönchengladbacher hatte Glück. Das Gericht verurteilte ihn wegen dreifachen Betruges zu einer Geldstrafe von 900 Euro (180 Tagessätze zu je fünf Euro). Am Ende akzeptierten der Angeklagte und die Staatsanwältin die Geldstrafe.

(RP)
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