Mönchengladbach Gift-Straßen: Zwei Bereiche müssen erneuert werden

Mönchengladbach · Betroffen sind das Baugebiet Alte Weberei / Bröseweg und das Ende der Stichstraße zur Heinz-Ditgens-Straße.

 Was verbirgt sich unter dem Pflaster? Die Stadt weiß es jetzt.

Was verbirgt sich unter dem Pflaster? Die Stadt weiß es jetzt.

Foto: Reichartz

Seit gestern liegen die Ergebnisse des Gutachtens vor, das die Stadt beim Institut für Umweltanalyse in Bielefeld in Auftrag gegeben hatte.

Für sieben Straßen bestand der Verdacht, dass in den Unterkonstruktionen giftiges Material verwendet wurde. Die Stadt hatte entsprechende Bodenproben entnommen und prüfen lassen. Jetzt liegen alle Ergebnisse vor. Diese werden jetzt in den Bezirksvertretungen vorgestellt. Während, wie die Stadt bereits im September mitgeteilt hatte, an fünf Straßen keine Gefahr für Grundwasser und Mensch festgestellt werden konnte, musste an zwei Straßen zumindest von einer latenten Gefahr ausgegangen werden. Dies hat die Gutachterin Dr. Petra Günther vom beauftragten Institut für Umweltanalyse nun bestätigt.

Nach dem Experten-Gutachten kann für die Baugebiete Am Goerespfad, Meerkamper Kirchweg, Gothaer Straße, Bendhecker Straße/Friedensstraße und Lehwaldstraße/Pestalozzistraße eine Gefahr sowohl für den Menschen als auch für Boden und Grundwasser grundsätzlich ausgeschlossen werden. In den Baugebieten Heinz-Ditgens-Straße und Alte Weberei wurden zumindest an einigen Stellen Schadstoffe gemessen, die den latenten Gefahrenverdacht bestätigen, so Petra Günther.

Nun muss die Stadt handeln. Das Pflaster- und Bettungsmaterials in den belasteten Straßen muss ausgetauscht und erneuert werden. Dieses betrifft einen Teilbereich des Wendeplatzes in der Stichstraße zur Heinz-Ditgens-Straße sowie den nahezu kompletten Bereich im Baugebiet Alte Weberei/Bröseweg. Die notwendigen Arbeiten soll das Tiefbauunternehmen ausführen, das das belastete Material seinerzeit eingebaut hatte. Das Unternehmen wird auch die Kosten dafür übernehmen müssen. Die Stadt Mönchengladbach übernimmt lediglich die Kosten für das neu zu verlegende Pflaster.

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Für die Gelände- und Bauarbeitenam Wendeplatz in der Stichstraße zur Heinz-Ditgens-Straße sowie im Baugebiet Alte Weberei/Bröseweg gilt: Verstaubungen oder auch Verschleppungen in oberflächennahe Bereiche müssen ausgeschlossen werden. Die Arbeitsbereiche sind für Passanten - insbesondere Kinder - abzusperren.

(RP)
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