Mönchengladbach Gewerbetreibende diskutierten über die neue Gestaltungssatzung

Mönchengladbach · Begriffe wie Werbeanlagensatzung oder Gestaltungsrichtlinie klingen erstmal ziemlich bürokratisch, sind aber geeignet, heftige Emotionen auszulösen. Die Veranstaltung, mit der die Stadt die Bürger über Satzungs- und Richtlinienentwürfe informieren wollte, begann etwas unruhig. Etliche der Anwesenden wollten nicht so sehr Informationen, sie wollten diskutieren und ihre Einwände vorbringen. Doch nach den Vorträgen wurde die Stimmung versöhnlicher, einige der Befürchtungen konnten wohl doch entkräftet werden.

Die Denkmalbereichssatzung, die die Untere Denkmalbehörde auf Wunsch des Landschaftsverbandes Rheinland erarbeitet hat, stößt auf relativ wenig Widerspruch, wenn auch nicht jeder der Anwesenden einsehen will, dass das Stadtkassenportal entfernt wurde, die 50er-Jahre-Bebauung aber denkmalwürdig sein soll. Dr. Karl-Heinz Schumacher, Leiter der Unteren Denkmalbehörde der Stadt, erläutert, dass es nur zwei Baudenkmäler gäbe, nämlich das von Planer Alfons Leitl errichtete beispielhafte Gebäude am Harmonieplatz und ein diesem Gebäude gegenüberliegendes Haus. Der Denkmalbereich erstreckt sich über die Hauptstraße, den Harmonieplatz und den Marktplatz bis hin zur Gracht. "Die Rheydter Innenstadt ist ein Dokument für den Wiederaufbau", sagt Schumacher. "Das Erscheinungsbild soll geschützt werden, aber auch die Anordnung der Gebäude und der Grundriss der Stadt."

Auch die im Anschluss vorgestellte Werbeanlagensatzung hat das Ziel, der Architektur der Innenstadt mehr Wirkung zu verleihen, indem Wildwuchs gebändigt und Strukturen geschaffen werden. Entgegen den Befürchtungen der Gewerbetreibenden gibt es keine Vorgaben, was den Schrifttyp oder das Logo angeht. Nur die Fassade hinter dem Schriftzug muss sichtbar bleiben. Es gehe um eine Aufwertung des Stadtbildes durch einheitlichere und zurückhaltendere Werbung, sagt Planerin Witte, die die Satzung vorstellt und verweist auf entsprechende Beispiele aus Venlo, Düsseldorf oder Köln. Die existierenden Anlagen haben selbstverständlich einen Bestandsschutz.

Die geplante Gestaltungsrichtlinie löst bei den Gewerbetreibenden die größten Bedenken aus. Diese Richtlinie gibt vor, wie die Sonnenschirme der Gastronomen auszusehen haben, untersagt das Aufstellen von Windwänden, Pflanzgefäßen oder sogenannten Passantenstoppern, also auf der Straße stehender Werbetafeln. Die Gestaltungsrichtlinie ist auf dem Alten Markt bereits erprobt worden. "Wir wollen ein offenes, freundliches und harmonisches Gesamtbild schaffen", sagt Stadtplaner Sebastian Lieser. Einige der Zuhörer sehen das nicht ganz so. Sie meinen, die Richtlinie schieße über das Ziel hinaus und richte sich gegen jede individuelle Gestaltung.

Die Bürger haben jetzt vier Wochen Zeit, schriftlich oder mündlich Stellung zu den Satzungs- und Richtlinienentwürfen zu nehmen. Die Stellungnahmen können auch per E-Mail bis zum 24. Juli an stadtentwicklung und planung@moenchengladbach.de geschickt werden.

(arie)
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