Mönchengladbach Gericht: Gassigänger schlug zu

Mönchengladbach · Ein Hundehäufchen hatte im Mai vergangenen Jahres den Streit ausgelöst. Und der war so eskaliert, dass er in einer gefährlichen Körperverletzung mündete und ein Fall für das Mönchengladbacher Amtsgericht wurde.

Dort musste sich gestern ein 24-jähriger Mönchengladbacher verantworten. Ihm wird vorgeworfen, an jenem 22. Mai an der Reiherstraße einen Mann mit der Leine seines ausgeführten Hundes mehrfach geschlagen zu haben. Dabei wurde das Opfer mit dem Metallkarabiner getroffen und verletzt. In Rage geraten war der 24-Jährige, weil er von seinem späteren Opfer auf den nicht ordnungsgemäß entsorgten Kot seines Hundes angesprochen worden war. Es kam zu einem Gerangel, dann zu den Schlägen.

Der Angeklagte gab vor Gericht alles zu - auch eine weitere Tätlichkeit. Der 24-Jährige soll nämlich ebenso eine Frau getreten haben, die an diesem Tag ebenfalls mit einem Hund unterwegs war.

Wegen des Geständnisses des Mannes brauchte der Richter gestern nicht zu entscheiden, ob man sich die Bilder aus einer Dashcam - das sind die kleinen Kameras, die sich viele aufs Armaturenbrett setzen - zur Beweisaufnahme heranziehen muss. Ein Autofahrer, der den Tatort an der Reiherstaße zufällig passierte, hatte den Tathergang aufgenommen. Juristisch wäre das Heranziehen der Dashcam interessant gewesen, weil die Verwertbarkeit dieser Bilder vor Gericht noch strittig ist.

Doch im gestrigen Fall reichten das Geständnis und die Opferaussagen. Der Angeklagte wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt, die gegen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt wurden. Dazu gehört ein Antiaggressionstraining. Außerdem muss der 24-Jährige Schmerzensgeld zahlen.

(gap)
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