Gericht hebt Kündigung auf AfD-nahe Dozentin muss wieder an Hochschule Niederrhein angestellt werden

Mönchengladbach/Düsseldorf · Prof. Dr. Karin Kaiser darf wieder an der Hochschule Niederrhein lehren. Eine Revision beim Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.

 Klägerin Karin Kaiser vor Gericht. (Archivbild)

Klägerin Karin Kaiser vor Gericht. (Archivbild)

Foto: dpa/Federico Gambarini

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat am Mittwoch die Kündigung der AfD-nahen Professorin Prof. Dr. Karin Kaiser für unwirksam erklärt. Ein vorangegangenes Güterrechtsverfahren war erfolglos geblieben, eine Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen – Prof. Dr. Karin Kaiser muss also wieder als Dozentin an der Hochschule Niederrhein zugelassen werden.

Der Professorin war am 27. November 2017 von Seiten der Hochschule fristlos gekündigt worden. Die Vorwürfe: Verletzung der Präsenzpflicht und eigenmächtiges Handeln. Unter anderem habe sich Prof. Dr. Karin Kaiser mit einem Schreiben an ihre Studenten gewandt, in dem sie um Spenden für einen Korrekturassistenten bat, den sie kurz darauf auch eigenmächtig engagiert habe.

Außerdem sei sie einer ihrer Vorlesungen unentschuldigt ferngeblieben und habe stattdessen einen externen Lehrbeauftragten geschickt. Auch habe sie laut Hochschule gegen eine Nebentätigkeitsvereinbarung verstoßen, weil sie – parallel zu ihrem Lehrauftrag – als Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin arbeitete.

Letzteres sei aber jahrelang bekannt gewesen und auch toleriert worden, so das Gericht. Auch die anderen Vorwürfe rechtfertigten einen Rauswurf nicht oder seien durch Abmahnungen verbraucht. „Zwar wird ein künftiges Arbeitsverhältnis nicht auf Rosen gebettet sein, aber ich sehe keinen ernsten Grund für eine Kündigung“, sagte die Vorsitzende Richterin Hannelore Paßlick. Auch die parteipolitische Ausrichtung der Klägerin rechtfertige die Auflösung des Arbeitsvertrags nicht.

Hochschulpräsident Prof. Hans-Hennig von Grünberg war enttäuscht von dem Urteil, wie er selbst sagte. „Nun gilt es, eine Regelung zu finden, die für alle beteiligten Personen tragbar ist. Dazu wird es eine enge Abstimmung zwischen dem Dekan, Frau Kaiser und mir geben“, so von Grünberg.

Der Artikel wurde geändert. Da Prof. Dr. Karin Kaiser Wert auf ihre akademischen Titel legt, wurden sie nachträglich eingefügt.

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